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 Staatskanzlei Basel Stadt Marktplatz 9 CH-4001 Basel
Telefon +41 (0)61 267 85 62
Telefax +41 (0)61 267 85 72 »E-Mail
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3000 Stimmberechtigte können eine Initiative mit dem Begehren auf Erlass, Änderung
oder Aufhebung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen oder eines Grossratsbeschlusses einreichen.
Weitere Ausführungen zu den Volksrechten erhalten Sie beim Grossen Rat.
Auf
dieser Seite finden Sie alle im Kanton Basel-Stadt hängigen Initiativen mit
dem jeweiligen Verfahrensstand und den entsprechenden Berichten:
» Gebührenfreies und faires Mietverfahren für alle! (zustandegekommen:
23. November 2011) » Bezahlbares und sicheres Wohnen für
alle! (22. September 2011) » Kulturstadt (22. September 2011) »
Kantonale Volksinitiative «Öffnung zum Rhein» (26. August 2011) »
Sauberkeitsinitiative
(14. September 2010) » Parkraum-Initiative (3. Juni 2010) »
Sicherheitsinitiative (22. März
2010) » Ja
zur Tramstadt Basel (Traminitiative) (29. September 2009) »
Initiative zum Schutz
der Basler Herbstmesse
(15. Mai 2007)
Weitere Hinweise:
» Gesetz betreffend Initiative und Referendum (SG 131.100): pdf-File
»
Muster
für Initiativ-Bogen: doc-File, pdf-File
» Abstimmungsresultate erledigter Initiativen
» Eidgenössische Initiativen (» Bundeskanzlei)
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| Initiative zum Schutz der Basler Herbstmesse |
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| Gestützt auf § 28 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 2. Dezember 1989 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991 reichen die Unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Stimmberechtigten, die folgende unformulierte Initiative ein: |
| Am 11. Juli 1471 hat Kaiser Friedrich III. auf dem Reichstag zu Regensburg dem angereisten Basler Bürgermeister Hannsen von Berenfels die Basler Herbstmesse für ewige Zeiten bewilligt. Auch heute noch - seit 530 Jahren - ist diese Veranstaltung weit über unsere Region bekannt und beliebt. Neben dem wirtschaftlichen Faktor - der Anlass finanziert sich durch die Teilnehmer selbst - sind die kulturellen, sozialen sowie touristischen Aspekte für unsere Stadt von zentraler Bedeutung. Wo kann eine bessere Integration stattfinden, als dort, wo mehr als eine Million Besucher, von jung bis alt, Freude erleben dürfen? Jedoch: Die Zukunft der Basler Herbstmesse ist ungewiss, weil die Verfügbarkeit der erforderlichen Standorte nicht gesichert ist. Die Herbstmesse darf aber nicht verschwinden! Die Unterzeichneten verlangen deshalb, dass die Durchführung der Herbstmesse gesetzlich verankert wird. Die zuständigen Behörden des Kantons Basel- Stadt sind aufgefordert, gesetzliche Grundlagen über die Herbstmesse zu erlassen, welche namentlich folgende Regelungen enthalten: Die Herbstmesse beginnt am Samstag vor dem 30. Oktober um 12.00 Uhr und endet am dritten darauffolgenden Sonntag. Auf dem Petersplatz und in seiner Umgebung dürfen Waren bis am Dienstag nach Schluss der Messe zum Verkauf angeboten werden. Der Kanton stellt die zur Durchführung der Herbstmesse in der herkömmlichen Grösse erforderlichen Örtlichkeiten zur Verfügung. In erster Linie sind dabei folgende Plätze und Strassenzüge vorzusehen: Der Petersplatz mit Bernoullistrasse, Spalengraben und Petersgraben, der Barfüsserplatz, der Münsterplatz, der Messeplatz und die Rosentalanlage sowie das Kasernenareal. Eine Verlegung von Teilen der Herbstmesse auf andere, gleichwertige Areale oder in gedeckte Hallen kann vom Regierungsrat bewilligt werden, wenn ein vorrangiges öffentliches Interesse dies erfordert |
Initiativ-Komitee
Initiativ-Komitee zum Schutz der Basler Herbstmesse, Landauerhofweg 4, 4058 Basel
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Prüfung der Formvorschriften:
Verfügung der Staatskanzlei vom 14. Dezember 2001
www.kantonsblatt.ch/artikel/2001/097/200109701007.html |
Zustandekommen:
Verfügung der Staatskanzlei vom 15. Mai 2007
www.kantonsblatt.ch/artikel/2007/038/200703801005.html |
Verfahrensstand:
Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat
www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=07.0720 |
Abstimmung:
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(*) = Private Angebote ( Disclaimer)
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