Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft - Regierungsrat nimmt Kenntnis vom ersten Jahresbericht

Die Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft hat ihren Jahresbericht 2016/2017 vorgelegt – den ersten seit Einberufung der neuen Kommission. Der Regierungsrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen.

Wie im totalrevidierten Gesetz betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (GOG) vom 3. Juni 2015 vorgesehen, nimmt die Kommission für den Regierungsrat die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft wahr. Sie berichtet dem Regierungsrat einmal jährlich über ihre Tätigkeiten und Feststellungen. Ihren ersten Jahresbericht hat sie nun eingereicht. Nach Einschätzung der Aufsichtskommission haben die Visitationen insgesamt ein positives Bild der Staatsanwaltschaft ergeben. Die Aufsichtskommission gelangte zur Überzeugung, dass die befragten Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft über das für die Leitung der Gesamtbehörde und der Abteilungen nötige Problembewusstsein verfügen und grundsätzlich in der Lage sind, negative Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen.

Die Aufsichtskommission überwacht insbesondere die Einhaltung des Beschleunigungsgebots bzw. die Zeiträume, innerhalb deren Vorverfahren gegen bekannte Täterschaft zum Abschluss gebracht werden. Neben dem Präsidenten Daniel Kipfer, Präsident des Bundesstrafgerichtes, sind Christoph Bürgin, alt Gerichtspräsident Jugendgericht, Sabine Gless, Ordinaria für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Basel, Thomas Schweizer, ehemaliger Verwaltungschef und Erster Gerichtsschreiber am Strafgericht Basel-Stadt, sowie Heiner Wohlfart, Advokat und ehemaliger Appellationsgerichtspräsident, Mitglieder der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft.

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