Kantonale Beiträge an die Prämienverbilligung

Im kommenden Jahr steigen die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung in Basel-Stadt um durchschnittlich viereinhalb Prozent. Der Regierungsrat passt die Prämienbeiträge des Kantons für Haushalte mit bescheidenem Einkommen im gleichen Umfang an.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat Ende September über die Krankenversicherungsprämien 2018 für die ganze Schweiz informiert. Für Basel-Stadt steigen die Prämien durchschnittlich um 4.3 % bei den Erwachsenen. Bei den jungen Erwachsenen steigen sie um 5.1 % und bei den Kindern um 4.7 %.

Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Prämienbeiträge. Diese werden vom Regierungsrat festgesetzt und jährlich im Licht der Prämienentwicklung überprüft. Der Regierungsrat hat beschlossen, die kantonalen Prämienbeiträge wie in den Vorjahren auch für das Jahr 2018 proportional zum Prämienanstieg zu erhöhen. Kinder und junge Erwachsene, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten weiterhin wie von Bundesrecht vorgesehen mindestens die Hälfte der kantonalen Richtprämie. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV erhalten wie bisher die durchschnittliche kantonale Krankenversicherungsprämie vergütet.

Die Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden auf Antrag vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) ausgerichtet. Unabhängig von Einkommenshöhe und allfälligen Beiträgen des Kantons haben die Versicherten die Möglichkeit, ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln oder ihre Prämienbelastung durch Beitritt zu einer besonderen Versicherungsform wie beispielsweise einem HMO-Modell zu reduzieren.

Hinweise:

Weitere Informationen sind auf der Homepage des ASB unter http://www.asb.bs.chabrufbar.

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