Neue kantonale Energiegesetzgebung tritt am 1. Oktober in Kraft

Der Regierungsrat hat heute die Änderung der Verordnung zum Energiegesetz beschlossen. Zusammen mit dem im November 2016 vom Grossen Rat verabschiedeten revidierten Energiegesetz sind die Instrumente zur Fortsetzung der erfolgreichen und ambitionierten kantonalen Energiepolitik somit einsatzbereit und werden wie vorgesehen am 1. Oktober 2017 in Kraft treten. Im Fokus der neuen kantonalen Energiegesetzgebung steht die Reduktion der CO2-Emissionen.

Bis zum Jahr 2050 soll der CO2-Ausstoss pro Einwohner und Jahr in Basel höchstens eine Tonne betragen. Heute liegt er bei knapp 4 Tonnen. An diesem primären Ziel richten sich die neuen gesetzlichen Vorschriften und die künftigen Fördermassnahmen aus. Dazu soll in Zukunft nebst Effizienz- und Sparmassnahmen verstärkt auch auf den Einsatz erneuerbarer Energien gebaut werden.

Konsequenzen hat dies u.a. für die Sanierung und Erneuerung von Liegenschaften. Bei Sanierungsprojekten sollen fossile Energieträger wie Öl oder Erdgas für die Produktion von Warmwasser und Heizwärme durch erneuerbare Energien ersetzt werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Allfällige Mehrkosten für den Umstieg auf neue Heiztechniken werden mit Beiträgen aus dem Energieförderfonds ausgeglichen. Dank den zusätzlichen Mitteln aus der Teilzweckbindung der eidgenössischen CO2-Abgabe wird dies möglich sein, ohne die kantonalen Abgaben zu erhöhen.

Bei Neubauprojekten lautet die Zielvorgabe „nahe-bei-Null“, das heisst, der Energiebedarf soll weiter sinken und primär aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Ausserdem müssen neu erstellte Gebäude einen Teil ihrer Betriebsenergie selbst produzieren.

Ein weiteres Potenzial zur Reduktion der CO2-Emissionen liegt in der besseren Nutzung von Abwärme, in der Gebäudehüllensanierung und in der konsequenten Betriebsoptimierung von gebäudetechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Kühlung). Auch da wird die neue kantonale Energiegesetzgebung Verbesserungen bringen, u.a. auch dank der ausgeweiteten Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.

Mit der Anpassung der Energiegesetzgebung aktualisiert der Kanton Basel-Stadt seine bereits bisher im nationalen Vergleich fortschrittliche Energiepolitik. Mit der klaren Ausrichtung am klimapolitischen Ziel der langfristigen Dekarbonisierung der Energieproduktion leistet er ausserdem einen wichtigen Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes.

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