Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Dominique König-Lüdin (SP) betreffend „Stop Gundelitunnel“ dem Regierungsrat nicht zu überweisen und den praktisch deckungsgleichen Anzug Otto Schmid (SP) betreffend „Verzicht auf den Gundelitunnel“ als erledigt abzuschreiben. Die Motion erschwert eine mit Baselland und dem Bund abgestimmte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur. Eine Annahme hätte auch zur Folge, dass sich der Regierungsrat nicht mehr für die von ihm erwünschte Verkehrsentlastung im Gundeldingerquartier, in Binningen und in Allschwil sowie in den angrenzenden Basler Quartieren mittel unterirdischer Strassenführung einsetzen könnte. (Auskunft: Roger Reinauer, Kantonsingenieur, Leiter Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 24)
  • dem Grossen Rat – gestützt auf einen Zwischenbericht - beantragt, die Motion Rudolf Rechsteiner (SP) betreffend „Bewilligungsbefreiung für Solaranlagen“ stehen zu lassen. Nach der Überweisung der Motion sind am 1. Mai 2014 das teilrevidierte Raumplanungsgesetz und die revidierte Raumplanungsverordnung in Kraft getreten. Unmittelbar danach wurde das angepasste Bundesrecht auf kantonaler Ebene vollzogen. Seit Mai 2014 kann somit eine Solaranlage mit einer einfachen und kostenlosen Meldung ohne vorgängige ästhetische Prüfung erstellt werden. Nachdem die Motion Thomas Grossenbacher (GB) betreffend „Pflicht zur Erstellung von Solaranlagen“ im Januar 2018 nicht überwiesen wurde, können nun die Anpassungsarbeiten zur Bau- und Planungsverordnung wie vorgesehen umgesetzt werden. Danach sollen Solaranlagen und/oder Dachbegrünungen möglich sein. Die Begrünung von Flachdächern soll nicht per se ausgeschlossen werden. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Leiterin Bau- und Gastinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94)
  • die Verordnung über den Abbruch und die Zweckentfremdung von Wohnraum so abgeändert, dass anstelle der „Nettogeschossfläche“ die „Hauptnutzfläche“ heranzuziehen ist. Künftig wird also im Bewilligungsverfahren im Bestandesbau ermittelt, wieviel effektiver Wohnraum (Hauptnutzfläche) abgebrochen wird. Der Ersatzneubau muss mindestens gleichviel Wohnfläche aufweisen. Damit entspricht der Regierungsrat der Motion Beat Leuthardt (GB) und Andreas Zappalà (FDP) betreffend „rechtliche Klärung des Begriffs der Wohnfläche im WRFG“. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Leiterin Bau- und Gastinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sarah Wyss, SP) betreffend „eine zusätzliche Woche Ferien für Lernende beim Kanton Basel-Stadt“ als erledigt abzuschreiben. Dem Arbeitgeber Basel-Stadt ist es ein zentrales Anliegen, die berufliche Grundbildung gegenüber den allgemeinbildenden Schulen auf Sekundarstufe II weiter aufzuwerten und sich gleichzeitiger als fortschrittlicher und attraktiver Ausbildungsbetrieb zu positionieren. Zur Erreichung dieser Ziele erachtet der Regierungsrat die Einführung einer zusätzlichen Ferienwoche für Lernende der kantonalen Verwaltung nicht als eine geeignete Massnahme. Um Lernende beim Berufseinstieg zu unterstützen und zu entlasten, sieht der Arbeitgeber Basel-Stadt vor, seinen Lernenden neu individuell zugeschnittene Lernmodelle im Umfang von insgesamt einer Woche pro Lehrjahr anzubieten. Die zusätzliche Ferienwoche war in einer Umfrage auch von Lehrbetrieben, Verbänden etc. abgelehnt worden. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Martin Lüchinger SP) betreffend „Aufhebung der Parkplätze am Unteren Rheinweg“ stehen zu lassen. Wenn der Grosse Rat diesem Antrag folgt, wird der Regierungsrat die Umsetzung des Projekts weiter vorantreiben und anschliessend zum Anzug berichten. (Auskunft: Renato Agosti, Projektleiter Gestaltung Stadtraum, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 61 08)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Anita Lachenmeier-Thüring, GB) betreffend „Aufwertung des Marktplatzes“ abzuschreiben. Die zuständigen Dienststellen des Kantons prüfen derzeit gemeinsam mit Pro Innerstadt Basel, wie die Attraktivität des täglichen Marktes gesteigert und die Aufenthaltsqualität mit temporären und mobilen Elementen wie etwa Sitzgelegenheiten verbessert werden kann. Ausserdem wird evaluiert, ob an den Querseiten des Marktplatzes Veloständer installiert werden können. (Auskunft: Martina Münch, Leiterin Gestaltung Stadtraum Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Franziska Roth-Bräm, SP) betreffend „siedlungspolitische Optimierung der Platzierung von IWB-Trafostationen“ als erledigt abzuschreiben. Im Kanton Basel-Stadt wäre es lediglich an vier bis fünf Standorten möglich, Wohnbauten zu errichten und die elektrischen Anlagen der IWB in Untergeschossen unterzubringen. Vor diesem Hintergrund sieht der Regierungsrat keinen Bedarf für eine spezielle Standortplanung der IWB-Trafostationen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der Beantwortung der Petition „Erhalt der Bäume am Rümelinsplatz“ darauf hingewiesen dass das Anliegen der Petition soweit möglich in das Umgestaltungsprojekt für den Rümelinsplatz integriert wurde. Damit können zumindest die beiden bestehenden Linden erhalten werden. Das Projekt soll weiterhin unter Einbezug interessierter Kreise vorangetrieben werden. (Auskunft: Daniel Hofer, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • in der Beantwortung der Petition „Erhaltung des Wohnraumes am Steinengraben!“ darauf hingewiesen, dass er aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeit hat, den Abbruch der Liegenschaft am Steinengraben 30 bis 36 und Leonhardsstrasse 27 zu verhindern. Die Eigentümerin hat bisher kein Interesse gezeigt, die Liegenschaft zu verkaufen. (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Marketing und Kommunikation, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
  • Kenntnis genommen, dass im Hinblick auf die Erweiterung des Gefängnis Bässlergut (vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 17. März 2017, http://www.bs.ch/nm/2017-03-17-bd-001.html) anhaltender gezielter Vandalismus und zusätzliche Aushubmassnahmen aufgrund unerwarteter Bodenbelastung voraussichtlich zu einer Überschreitung der genehmigten Gesamtprojektkosten um rund 2,45 Millionen Franken führen werden. In beiden Fällen besteht bezüglich Umsetzung notwendiger Massnahmen kein Handlungsspielraum. (Auskunft: Martin Studer, Projekt Manager Hochbauamt, Tel. 061 267 93 92 Bau- und Verkehrsdepartement und Florian Marti, Leiter Qualitätsmanagement Hochbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement Tel. 061 267 42 63)
  • den Bericht zur Rahmenausgabenbewilligung betreffend „Klimaneutrale Verwaltung“ an den Grossen Rat weitergeleitet. Bis Dezember 2017 konnten 39 Projekte definitiv abgeschlossen werden. Die jährlichen Einsparungen der Massnahmen betragen rund 2950 MWh. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • als Revisionsstelle der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt für die Amtsdauer vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2021 PricewaterhouseCoopers gewählt.
  • die Gebührentarife der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Nutzung des Netzes für elektrische Energie, betreffend Gas, betreffend Fernwärme und  betreffend Wasser genehmigt sowie die Verordnung betreffend Wassertarife aufgehoben. Nachdem infolge zum Entscheid des Bundesgerichts vom 17. März 2017 zu den Grundlagen der IWB-Konzessionsgebühr das IWB-Gesetz und die entsprechende Verordnung des Regierungsrats geändert wurden, hat der Verwaltungsrat der IWB nun die neuen Grundlagen auch in den Gebührentarifen der IWB berücksichtigt. (Auskunft: Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe die damit verbundene Angleichung an das EU-Recht begrüsst. In der Schweiz unterliegen diese Stoffe bisher keinem Kontrollmechanismus bei der Abgabe. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • 71 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • rückwirkend per 1. Januar 2018 Alain Groff als Beirat der Baselland Transport AG bestätigt und Peter Erismann anstelle des zurückgetretenen José González in den Beirat der Baselland Transport AG gewählt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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