Vernehmlassung zur Anpassung des Umweltschutzgesetzes beim Mehrweggeschirr

Der Regierungsrat schickt die geplante Änderung des kantonalen Umweltschutzgesetzes betreffend „Stadtsauberkeit und Abfallvermeidung“ in die öffentliche Vernehmlassung. Künftig sollen im öffentlichen Raum alle Verkaufsstände von Essen und Trinken punkto Mehrweggeschirr gleichgestellt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Veranstaltungen und Verkaufsständen soll wegfallen.

Der Regierungsrat schlägt vor, das kantonale Umweltschutzgesetz im Punkt „Stadtsauberkeit und Abfallvermeidung“ zu ändern. Künftig soll das Mehrwegprinzip für Geschirr für alle Verkaufsstellen im öffentlichen Raum gelten, ob an Veranstaltungen oder an Ständen. Diese Gleichstellung schafft mehr Klarheit als die bisherige Regelung, die seit Ende 2014 in Kraft ist.  Generelle Ausnahmen (z.B. Fasnacht, Herbstmesse) soll der Regierungsrat in der Verordnung regeln. Für Ausnahmen im Einzelfall ist die Vollzugsbehörde, also das Amt für Umwelt und Energie zuständig. Weiter soll der Kanton zukünftig selbst eine Vorbildrolle einnehmen. Überall dort, wo er als Veranstalter auftritt oder wo in kantonseigenen Gebäuden Getränke oder Esswaren zum unmittelbaren Verzehr angeboten werden, soll Mehrweggeschirr eingesetzt werden.

Gegen das zunehmende Abfallaufkommen im öffentlichen Raum sowie gegen Littering gibt es keine Patentrezepte. Im Kanton Basel-Stadt kommen verschiedene Massnahmen wie Prävention, Repression und Intensivreinigungen zum Einsatz. Das Mehrweggeschirr packt das Problem an der Wurzel, dort wo der Abfall entsteht. Die geplante Gesetzesänderung stärkt diese wichtige Massnahme. Sie bringt aber auch notwendige Klärungen, um die zurzeit nicht spannungsfreien Diskussionen rund um das Mehrweggeschirr zu entlasten.

Der Entwurf der Gesetzesänderung geht in die öffentliche Vernehmlassung. Diese  dauert bis 30. Juni 2018. Die Vernehmlassungsunterlagen können heruntergeladen werden unter http://www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.html.

nach oben