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Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Utengasse 36
4005 Basel

Frau Ruth Weisskopf
Telefon
+41 (0)61 267 85 22



Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnraum

Der vollständige oder teilweise Abbruch von Häusern, die vorwiegend Wohnzwecken dienen, und die Benützung von Wohnungen zu anderen als Wohnzwecken bedürfen einer Bewilligung. Die Schlichtungsstelle begutachtet die Projekte und nimmt die betroffenen Objekte in Augenschein. Sie stellt dem Bauinspektorat im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einen verbindlichen Antrag.

Wichtig: Die Schlichtungsstelle nimmt selbst keine Gesuche entgegen. Bewilligungsgesuche sind ans Bauinspektorat zu richten:

Bauinspektorat Basel-Stadt
Rittergasse 4
4001 Basel
Telefon +41 (0)61 267 92 00
Telefax +41 (0)61 267 60 40
Internet: www.bi.bs.ch
E-mail: bdbi@bs.ch


Gesetzliche Grundlagen

» Gesetz über Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnhäusern (pdf-File)
» Verordnung über Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnhäusern
   (pdf-File)