Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen Utengasse
36 4005 Basel
Ansprechstelle: Frau
lic. iur. Sara Lehner Telefon 061
267 85 20 Fax 061
267 60 08 e-Mail schlichtung-glg@bs.ch
Beratung und Schlichtung bei Diskriminierungen im Erwerbsleben aufgrund
des Geschlechts
Diskriminierungen im Erwerbsleben aufgrund des
Geschlechts können insbesondere bezüglich Lohn, Zuteilung von Aufgaben, Weiterbildung, Beförderung,
Anstellung oder Kündigung sowie bei sexueller Belästigung vorliegen.
Die
Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen berät die Parteien. Sie klärt mit Hilfe der
Parteien den Sachverhalt und versucht, in einer Schlichtungsverhandlung eine Einigung herbeizuführen.
Kommt es zu einem Vergleich, wirkt dieser wie ein Gerichtsurteil und die Streitsache ist damit erledigt.
Kommt keine Einigung zustande, kann die klagende Partei ans Gericht bzw. an die verwaltungsinterne Rekursinstanz
gelangen.
Begehren sind schriftlich einzureichen. Die Parteien können
eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist kostenlos. Ihre
Anwältin oder ihren Anwalt hingegen hat jede Partei grundsätzlich selbst zu entschädigen.