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Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen
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Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen
Utengasse 36
4005 Basel

Ansprechstelle:
Frau lic. iur.
Sara Lehner

Telefon
061 267 85 20

Fax
061 267 60 08

e-Mail
schlichtung-glg@bs.ch

Beratung und Schlichtung bei Diskriminierungen im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts

Diskriminierungen im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts können insbesondere bezüglich Lohn, Zuteilung von Aufgaben, Weiterbildung, Beförderung, Anstellung oder Kündigung sowie bei sexueller Belästigung vorliegen.

Die Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen berät die Parteien. Sie klärt mit Hilfe der Parteien den Sachverhalt und versucht, in einer Schlichtungsverhandlung eine Einigung herbeizuführen. Kommt es zu einem Vergleich, wirkt dieser wie ein Gerichtsurteil und die Streitsache ist damit erledigt. Kommt keine Einigung zustande, kann die klagende Partei ans Gericht bzw. an die verwaltungsinterne Rekursinstanz gelangen.

Begehren sind schriftlich einzureichen. Die Parteien können eine Anwältin oder einen Anwalt beiziehen. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist kostenlos. Ihre Anwältin oder ihren Anwalt hingegen hat jede Partei grundsätzlich selbst zu entschädigen.

Nützliche Links und Merkblätter

» Nähere Informationen über die KSD und andere Kontaktstellen (pdf-File)
» Gesuch um Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach GlG (pdf-File)
» Merkblatt sexuelle Belästigung (pdf-File)
» Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (CH)
» Einführungsgesetz zum Bundesgesetz
   über die Gleichstellung von Frau und Mann
(BS)
» Gleichstellungsbüro
» Dokumentation der Entscheide nach Gleichstellungsgesetz
   aus der Deutschschweiz

» Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
» Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten

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