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 Staatskanzlei Basel Stadt Marktplatz 9 CH-4001 Basel
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Auf dieser Seite finden Sie die zurückgezogenen Initiativen seit 2003:
» Initiative zum Schutz der Basler Herbstmesse (zurückgezogen
am 28. März 2012) » Sauberkeitsinitiative (8. Februar 2012) »
Park-and-Ride-Initiative (25. Oktober 2011) »
GAP-Initiative (6. April 2011) »
Öffnung des Birsig - eine ‹Rivietta› für Basel!
(25. Januar 2011) » Kantonale Volksinitiative Milderung der Vermögenssteuer
(Entlastung
von Mittelstand und Gewerbe bei der Vermögenssteuer) (9. Dezember
2010) » Kantonale Volksinitiative Konkurrenzfähige Einkommenssteuern
für den Mittelstand im Vergleich zu Baselland (Mittelstandsinitiative)
(17. November 2010) » Initiative Milderung
der doppelten Besteuerung bei KMU (8. Januar 2010) » Lehrstelleninitiative
(22. Dezember 2009)
» «Stopp der Vorschriftenflut! (Initiative zur Stärkung der KMU)» (zurückgezogen
am 4. November 2009) » Initiative Ja zur IWB – erneuerbar und demokratisch!
(14. März
2009) » Tagesschul-Initiative (12. Oktober 2008) »
Zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt » Für
den Abzug der Krankenkassenbeiträge am steuerbaren Einkommen »
Unformulierte Bildungsinitiative (18. März 2006) »
Stimm-
und Wahlrecht für AusländerInnen im Kanton Basel-Stadt (24. Juni 2004)
» Kantonale Volksinitiative zur Kinderbetreuung (19. November 2003)
» Initiative "Basel zu Fuss" (11. April 2003)
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| Initiative zum Schutz der Basler Herbstmesse |
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| Gestützt auf § 28 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 2. Dezember 1989 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991 reichen die Unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Stimmberechtigten, die folgende unformulierte Initiative ein: |
| Am 11. Juli 1471 hat Kaiser Friedrich III. auf dem Reichstag zu Regensburg dem angereisten Basler Bürgermeister Hannsen von Berenfels die Basler Herbstmesse für ewige Zeiten bewilligt. Auch heute noch - seit 530 Jahren - ist diese Veranstaltung weit über unsere Region bekannt und beliebt. Neben dem wirtschaftlichen Faktor - der Anlass finanziert sich durch die Teilnehmer selbst - sind die kulturellen, sozialen sowie touristischen Aspekte für unsere Stadt von zentraler Bedeutung. Wo kann eine bessere Integration stattfinden, als dort, wo mehr als eine Million Besucher, von jung bis alt, Freude erleben dürfen? Jedoch: Die Zukunft der Basler Herbstmesse ist ungewiss, weil die Verfügbarkeit der erforderlichen Standorte nicht gesichert ist. Die Herbstmesse darf aber nicht verschwinden! Die Unterzeichneten verlangen deshalb, dass die Durchführung der Herbstmesse gesetzlich verankert wird. Die zuständigen Behörden des Kantons Basel- Stadt sind aufgefordert, gesetzliche Grundlagen über die Herbstmesse zu erlassen, welche namentlich folgende Regelungen enthalten: Die Herbstmesse beginnt am Samstag vor dem 30. Oktober um 12.00 Uhr und endet am dritten darauffolgenden Sonntag. Auf dem Petersplatz und in seiner Umgebung dürfen Waren bis am Dienstag nach Schluss der Messe zum Verkauf angeboten werden. Der Kanton stellt die zur Durchführung der Herbstmesse in der herkömmlichen Grösse erforderlichen Örtlichkeiten zur Verfügung. In erster Linie sind dabei folgende Plätze und Strassenzüge vorzusehen: Der Petersplatz mit Bernoullistrasse, Spalengraben und Petersgraben, der Barfüsserplatz, der Münsterplatz, der Messeplatz und die Rosentalanlage sowie das Kasernenareal. Eine Verlegung von Teilen der Herbstmesse auf andere, gleichwertige Areale oder in gedeckte Hallen kann vom Regierungsrat bewilligt werden, wenn ein vorrangiges öffentliches Interesse dies erfordert |
Initiativ-Komitee
Initiativ-Komitee zum Schutz der Basler Herbstmesse, Landauerhofweg 4, 4058 Basel
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Prüfung der Formvorschriften:
Verfügung der Staatskanzlei vom 14. Dezember 2001
www.kantonsblatt.ch/artikel/2001/097/200109701007.html |
Zustandekommen:
Verfügung der Staatskanzlei vom 15. Mai 2007
www.kantonsblatt.ch/artikel/2007/038/200703801005.html |
Rückzug:
Verfügung der Staatskanzlei vom 11. April 2012
https://www.kantonsblatt.ch/artikel/2012/029/201202901004.html |
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| Initiative Ja zur IWB erneuerbar und demokratisch! |
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Initiativ-Komitee:
Nordwestschweizer Aktionskomitee gegen Atomkraftwerke, Murbacherstrasse 34, 4056 Basel (*)
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Text und Publikation der Initiative:
Verfügung der Staatskanzlei vom 28. November 2007
Kantonsblatt vom 1. Dezember 2007 |
Zustandekommen:
Verfügung der Staatskanzlei vom 30. Juni 2008
Kantonsblatt vom 5. Juli 2008 |
Rückzug:
Verfügung der Staatskanzlei vom 27. März 2009
Kantonsblatt vom 1. April 2009 |
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| Tagesschul-Initiative |
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| Gestützt auf § 28 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 2. Dezember 1889 reichen die unterzeichneten, im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgende Initiative ein: |
| Der Kanton Basel-Stadt sorgt in jedem Schulkreis (Grossbasel-West, Grossbasel-Ost, Kleinbasel und Riehen) für mindestens ein Tagesschulangebot auf der Kindergarten- und der Primarstufe. Auf der Orientierungsstufe gibt es mindestens in einem Schulkreis ein Tagesschulangebot. Die Eltern beteiligen sich gemäss ihren finanziellen Möglichkeiten an den Betreuungs- und Verpflegungskosten. |
Initiativ-Komitee
Verein für Tagesschulen, Postfach 172, 4001 Basel (*)
www.tagesschulen.ch |
Zustandekommen:
Verfügung der Staatskanzlei 22. Dezember 2004
www.kantonsblatt.ch/artikel/2004/100/200410001009.html |
Rückzug:
Verfügung der Staatskanzlei vom 14. Oktober 2008 (Publikation im Kantonsblatt vom 18. Oktober 2008)
www.kantonsblatt.ch/artikel/2008/080/200808001020.html |
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| Initiative zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt |
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| Die Unterzeichnenden, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, fordern gestützt auf die Verfassung des Kantons Basel-Stadt, |
| dass die Einkommenssteuern für natürliche Personen im Kanton Basel-Stadt in zwei Schritten um je 5% (fünf Prozent) gesenkt werden. Auszugehen ist vom Steuerbemessungsjahr 2004. |
Initiativ-Komitee:
Initiativkomitee "zur Reduktion der Steuerbelastungen im Kanton Basel-Stadt", c/o Basler SVP, Postfach, 4005 Basel (*)
www.svp-basel.ch |
Prüfung der Formvorschriften:
Verfügung der Staatskanzlei vom 23. September 2004
www.kantonsblatt.ch/artikel/2004/075/200407501005.html |
Zustandekommen:
Verfügung der Staatskanzlei vom 15. Dezember 2005
www.kantonsblatt.ch/artikel/2005/098/200509801015.html |
Rückzug:
Kantonsblatt vom 22. Dezember 2007
www.kantonsblatt.ch/artikel/2007/098/200709804008.html |
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| Initiative für den Abzug der Krankenkassenbeiträge am steuerbaren Einkommen |
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| Die Unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt stimmberechtigten Personen stellen, gestützt auf § 28 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 2. Dezember 1889 und das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991, das folgende unformulierte Initiativbegehren: |
| Von dem steuerbaren Einkommen werden die selbstbezahlten Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgezogen. Abzugsfähig sind die Prämien der Grundversicherung für die/den Steuerpflichtige(n) sowie für die ihre/seine minderjährigen oder in der Ausbildung stehenden Kinder, für deren Unterhalt sie/er aufkommt. |
Initiativ-Komitee
CVP Basel-Stadt, Sekretariat, Therwilerstrasse 5, 4054 Basel (*)
www.cvp.ch/bs |
Prüfung der Formvorschriften:
Verfügung der Staatskanzlei vom 24. Juni 2004
www.kantonsblatt.ch/artikel/2004/048/200404801014.html |
Zustandekommen:
Verfügung der Staatskanzlei vom 15. Dezember 2005
www.kantonsblatt.ch/artikel/2005/098/200509801016.html |
Rückzug:
Kantonsblatt vom 22. Dezember 2007
www.kantonsblatt.ch/artikel/2007/098/200709804007.html |
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| Unformulierte BILDUNGSINITIATIVE, (Jubiläumsinitiative 1 "zämme gohts besser") |
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| Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt stimmberechtigten Personen stellen, gestützt auf § 28 Absätze 1 und 3 der Kantonsverfassung vom 2. Dezember 1889 und § 2 des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991, das folgende unformulierte Begehren: |
| Parlament und Regierung werden beauftragt, im Rahmen von § 17a der Kantonsverfassung vom 2. Dezember 1889gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft auf den 1. Januar 2008 eine angeglichene gesetzliche Grundlage für das Bildungswesen zu schaffen mit einem einheitlichen Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen. Ab dem 1. Januar 2008 führt der Kanton Basel- Stadt in gemeinsamer Verantwortung mit dem Kanton Basel-Landschaft Fachhochschulen und Universität als autonome Organisationen. Bis dahin sind gemeinsame Verwaltungsstrukturen und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Bildungsorganisation soll möglich sein. |
Initiativ-Komitee:
Initiativkomitee Jubiläumsinitiativen, Postfach, 4153 Basel
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Zustandekommen:
Verfügung der Staatskanzlei vom 11. Dezember 2002
www.kantonsblatt.ch/artikel/2002/095/200209501014.html |
Rückzug:
Publikation im Kantonsblatt vom 18. März 2006
www.kantonsblatt.ch/artikel/2006/022/200602201023.html |
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| Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen im Kanton Basel-Stadt |
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| Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt stimmberechtigten Personen stellen gestützt auf § 28 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 2. Dezember 1889, das folgende Initiativ-begehren:Der folgende Abschnitt soll neu in die Kantonsverfassung integriert werden: |
| §29 bis. Alle im Kanton wohnhaften Auslände-rinnen und Ausländer, welche eine Aufenthalts-oderNiederlassungsbewilligung besitzen, erhalten in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht gemäss den §§ 26 bis 29 der Kantons-verfassung, sofern sie darum ersuchen. 2 Die gemäss § 26 der Kantonsverfassung für Schweizer Bürger und Bürgerinnen geltenden Voraussetzungen sind auf Ausländerinnen und Ausländer sinngemäss anzuwenden. |
Initiativ-Komitee:
Humanistische Partei, Postfach, 4001 Basel
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Rückzug:
Publikation im Kantonsblatt vom 24. Juli 2004
www.kantonsblatt.ch/artikel/2004/056/200405601001.html |
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| Kantonale Volksinitiative zur Kinderbetreuung |
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| Die Unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt stimmberechtigten Personen stellen im Sinne einer unformulierten Initiative gemäss § 28 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 2. Dezember 1989 das Begehren, der Grosse Rat möge einen Erlass mit folgendem Inhalt beschliessen: |
| Jedes Kind hat das Recht auf eine seinem Alter entsprechende Betreuung. Die Wahl der Betreuungsform liegt im Verantwortungsbereich der Familien. Der Kanton unterstützt die Familien bei der Betreuungsaufgabe und ergänzt diese. Der Kanton sorgt für ein ausreichendes und vielfältiges Netz von Betreuungsangeboten. Er koordiniert dabei private Institutionen, Elterninitiativen, betriebliche Angebote sowie schulische Einrichtungen und ergänzt diese wo nötig mit staatlichen Betreuungsangeboten. Bei der Finanzierung des gesamten Kinderbetreuungsbereiches ist eine angemessene Mischfinanzierung zwischen Mitteln der öffentlichen Hand, Beiträgen der Eltern und Aufwendungen der ArbeitgeberInnen anzustreben. Die Elternbeiträge werden nach dem Einkommen der Eltern abgestuft und müssen für diese finanziell tragbar sein. |
Initiativ-Komitee
Initiativkomitee Kinderbetreuung Basel-Stadt, c/o Tagesmütter Basel-Stadt, Burgunderstr. 42, 4051 Basel
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Rückzug:
Publikation im Kantonsblatt vom 22. November 2003
www.kantonsblatt.ch/artikel/2003/089/200308901005.html |
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| Initiative "Basel zu Fuss" |
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| Die unterzeichnenden, im Kanton Basel?Stadt stimmberechtigten Personen stellen im Sinne einer unformulierten Initiative gemäss § 28 der Verfassung des Kantons Basel?Stadt vom 2. Dezember 7889 das Begehren, der Grosse Rat möge einen Erlass mit folgendem Inhalt beschliessen: |
| Beschluss zur Förderung des Fussgängerverkehrs 1. Der Kanton verwirklicht ein Netz von sicheren und attraktiven Fusswegen im gesamten Siedlungsgebiet. Er ist auch verantwortlich für den Unterhalt dieser Wege. Dabei gelten insbesondere die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Fuss? und Wanderwege und des kantonalen Umweltschutzgesetzes hinsichtlich der Förderung der Fortbewegung zu Fuss und der Anlage von Fusswegen. 2. Folgende Massnahmen stehen im Vordergrund: Verknüpfung bestehender Fusswege, Fussgängerzonen, Wohnstrassen und ähnlicher Anlagen zu einem lückenlosen Netz mit direkten Wegen; Sanierung gefährlicher Abschnitte und Kreuzungen; Erleichterung des Fortbewegens für behinderte und betagte Menschen; Gestaltung sicherer Schulwege; weitgehender Verzicht auf Unterführungen; fussgängerfreundliche Zugänge zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs; Signalisierung der Fusswege. 3. Das Fusswegnetz ist innert 10 Jahren nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu verwirklichen. 4. Zur Realisierung des Fusswegnetzes sind mindestens 2% der jährlich für den Strassenbau und Unterhalt aufgewendeten Mittel zu verwenden. 5. Der Regierungsrat ist in Zusammenarbeit mit den Landgemeinden für den Vollzug dieses Beschlusses besorgt, insbesondere für die Planung. und Koordination der Massnahmen sowie die Überwachung der Ausgaben. Er orientiert die Öffentlichkeit jährlich in Form eines Berichts über den Stand der Realisierung und der Ausgaben. Er ernennt eine aus Verwaltung und privaten Organisationen paritätisch zusammengesetzte Kommission, welche an der Planung und Realisierung der Massnahmen mitwirkt. 6. Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch das Volk in Kraft. |
Initiativ-Komitee
Verkehrs Club der Schweiz, Sektion beider Basel, Postfach, 4006 Basel
www.vcs-ate.ch/ |
Zustandekommen:
Verfügung der Staatskanzlei vom 8. Januar 1998
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Rückzug:
Publikation im Kantonsblatt vom 24. April 2003
www.kantonsblatt.ch/artikel/2003/031/200303101007.html |
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