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Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Utengasse 36
4005 Basel

Frau Ruth Weisskopf
Telefon
+41 (0)61 267 85 22



Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Personen im Ausland resp. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche in der Schweiz Grundstücke erwerben wollen, benötigen unter Umständen eine Bewilligung.

Die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten stellt fest, ob eine Bewilligung notwendig ist und bearbeitet gegebenenfalls die entsprechenden Gesuche.

Gesetzliche Grundlagen

» Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken
   durch Personen im Ausland
('Lex Koller')
» Verordnung vom 1. Oktober 1984 über den Erwerb von Grundstücken
   durch Personen im Ausland (BewV)


» Informationen zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
   
(» Bundesamt für Justiz)