Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Utengasse
36 4005 Basel Frau
Ruth Weisskopf Telefon +41
(0)61 267 85 22
Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Personen
im Ausland resp. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
welche in der Schweiz Grundstücke erwerben wollen, benötigen unter Umständen eine Bewilligung. Die
Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten stellt fest, ob eine Bewilligung notwendig ist
und bearbeitet gegebenenfalls die entsprechenden Gesuche.