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Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Utengasse 36
4005 Basel

Herr Antonio Paoletta
Telefon
+41 (0)61 267 85 28

Frau Nathalie Haldi
Telefon
+41 (0)61 267 85 27

Frau Pascale Nitzer
Telefon
+41 (0)61 267 85 26

Frau
Isabelle Eichenberger
Telefon
+41 (0)61 267 85 23



Ablauf des Schlichtungsverfahrens

Die Schlichtungsstelle bietet für die Vertragsparteien, welche sich über eine rechtliche Frage zum Mietverhältnis nicht einigen können, ein Schlichtungsverfahren an.

Wichtig: Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise über den Ablauf des Verfahrens:

Sie können mit allen benötigten Unterlagen (Mietvertrag, Korrespondenz, etc.) zum Schalter der Kanzlei der Schlichtungsstelle kommen; dort wird Ihr Fall aufgenommen. Sie können Ihr Anliegen (Rechtsbegehren) der Kanzlei auch per Post zustellen; legen Sie bitte nur Kopien Ihrer Unterlagen bei, keine Originale.

Die Schlichtungsstelle prüft Ihre Unterlagen und teilt der Gegenpartei schriftlich mit, dass Sie ein Verfahren verlangt haben.

Die beiden Parteien erhalten eine Vorladung zur Schlichtungsverhandlung. In der Regel dauert es zirka drei Monate von der Aufnahme des Falls bis zur Schlichtungsverhandlung.