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Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Utengasse
36 4005 Basel
Herr
Antonio Paoletta Telefon +41 (0)61 267 85 28
Frau
Nathalie Haldi Telefon +41 (0)61 267 85 27
Frau
Pascale Nitzer Telefon +41 (0)61 267 85 26
Frau Isabelle
Eichenberger Telefon +41 (0)61 267 85 23 |
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Ablauf
des Schlichtungsverfahrens
Die
Schlichtungsstelle bietet für die Vertragsparteien, welche sich über eine rechtliche Frage zum Mietverhältnis
nicht einigen können, ein Schlichtungsverfahren an.
Wichtig:
Bitte beachten
Sie unbedingt folgende Hinweise über den Ablauf des Verfahrens:
Sie
können
mit allen benötigten Unterlagen (Mietvertrag, Korrespondenz, etc.) zum Schalter der Kanzlei der Schlichtungsstelle
kommen; dort wird Ihr Fall aufgenommen. Sie können Ihr Anliegen (Rechtsbegehren) der Kanzlei auch per
Post zustellen; legen Sie bitte nur Kopien Ihrer Unterlagen bei, keine Originale.
Die
Schlichtungsstelle prüft Ihre Unterlagen und teilt der Gegenpartei schriftlich mit, dass Sie ein Verfahren
verlangt haben.
Die beiden Parteien erhalten
eine Vorladung zur Schlichtungsverhandlung.
In der Regel dauert es zirka drei Monate von der Aufnahme des Falls bis zur Schlichtungsverhandlung.
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