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Zur Zeit laufen im Kanton Basel-Stadt folgende Vernehmlassungen:
Senkung
der Gewinnsteuer von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Herabsetzung des maximalen
Steuersatzes
Der Regierungsrat
eröffnet heute das Vernehmlassungsverfahren zu weiteren Steuersenkungen bei den juristischen Personen.
Der maximale Gewinnsteuersatz soll sukzessive auf 20% gesenkt werden. Der erste Teilschritt auf 21.5%
erfolgt in der Steuerperiode 2011. Weitere Teilsenkungen um jeweils 0,5 % sollen gestaffelt folgen,
sofern die reale Wirtschaftentwicklung und Nettoschuldenquote dies erlauben. Mit dieser Massnahme wird
die Attraktivität Basels als Firmenstandort weiter gestärkt. Behörde:
Finanzdepartement Kontakt:
Christian Mathez, Leiter Rechtsdienst, Steuerverwaltung Publikation: »
Kantonsblatt vom 25. November 2009 »
Medienmitteilung vom 17. November 2009 Unterlagen: »
Einladungsschreiben (pdf-File), Adressaten (pdf-File) »
Erläuternder Bericht des Finanzdepartements (pdf-File) »
Gesetzesentwurf (pdf-File) Weitere Hinweise: »
Steuerpolitische Geschäfte mit Bezug auf das Steuergesetz vom 12. April 2000 (»
Steuerverwaltung) Frist:
31. Januar 2010
Weitere
Hinweise
» Vernehmlassungen auf
eidgenössischer Ebene: Bundeskanzlei »
Vernehmlassungsantworten des Kantons dazu: Medienmitteilungen » Gesetzliche
Grundlagen: » § 53 und 91 lit a der Kantonsverfassung
(pdf-File) » Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren
(Vernehmlassungsverordnung, » Gesetzgebungsverfahren
im Kanton
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