Vorbereitet auf terroristische Bedrohungen: Regierungsrat stellt Massnahmenplan «Radikalisierung und Terrorismus» vor

Mit dem Massnahmenplan «Radikalisierung und Terrorismus» stützt sich der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt auf die vier Handlungsfelder Prävention, Krisenvorsorge, Schutz und Repression. Er setzt damit das im Legislaturplan 2017–2021 definierte Ziel um, auf neue Herausforderungen wie die Terrorgefahr vorbereitet zu sein.

Der Regierungsrat hält in seinem Massnahmenplan «Radikalisierung und Terrorismus» fest, dass die Behörden im Kanton Basel-Stadt grundsätzlich gut aufgestellt sind. Mit dem Massnahmenplan stellt er nun eine übergeordnete Konzeption sowie punktuelle Verstärkungen der Kantonspolizei vor. Die Massnahmen bauen auf den bewährten Strukturen und Prozessen der Behörden auf.

Der Kanton Basel-Stadt hat im November 2016 eine interdepartemental zusammengesetzte «Task-Force Radikalisierung» geschaffen. Diese sorgt durch regelmässigen Austausch und fachliche Absprachen für koordiniertes Handeln zwischen den Departementen. Die beim Präventionsdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt angegliederte «Anlaufstelle Radikalisierung» steht allen Personen offen, die in ihrem Umfeld die potenzielle Radikalisierung einer Person bemerken. Im Jahr 2017 sind dort 21 Anfragen wegen Verdachts auf Radikalisierung eingegangen. Neun dieser Fälle hat die Anlaufstelle vertieft angeschaut. Darüber hinaus prüft der Regierungsrat nun die Erweiterung dieser Strukturen zu einem umfassenden Bedrohungsmanagement. So soll die Früherkennung durch den Einbezug und die Vernetzung weiterer Dienststellen gestärkt werden.

Zur Sensibilisierung der Bevölkerung ist bei der Kantonspolizei ein neuer Flyer erhältlich, der mit einfach verständlichen Piktogrammen die Verhaltensregeln im Fall eines Anschlags zeigt. Auch die Ausbildung der Kantonspolizei und der Rettung wurde hinsichtlich terroristischer Bedrohungen ergänzt. Die Kantonale Krisenorganisation ihrerseits führt 2018 und 2019 je eine Übung zum Thema Terrorismus durch. Die Konzeption «Massenanfall von Verletzten» wird derzeit mit dem Kanton Basel-Landschaft überarbeitet und soll 2018 verabschiedet werden.

Schliesslich sollen für das Korps der Kantonspolizei neue Schutzausrüstungen und Maschinenpistolen beschafft werden, für die Sondereinheiten ferner ein neues Sonderschutzfahrzeug. Dieses kann bei der Evakuation von Personen aus ungesicherten Gebieten oder zur Intervention eingesetzt werden. Für Ausrüstung und Sonderfahrzeug beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Bewilligung von einmalig 4,49 Millionen Franken und wiederkehrend 250ʹ000 Franken.

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