Kantonale Beiträge an die Prämienverbilligung

Im kommenden Jahr steigt in Basel-Stadt die Durchschnittsprämie der obligatorischen Krankenversicherung für Erwachsene um 0.5 Prozent und für Kinder um 1.2 Prozent. Hingegen sinkt sie bei den jungen Erwachsenen um 3.8 Prozent. Der Regierungsrat passt die kantonalen Prämienbeiträge im gleichen Umfang an.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 24. September 2019 die Krankenversicherungsprämien für das Jahr 2020 publiziert. In Basel-Stadt steigen die Prämien für Erwachsene (Standardprämie mit Franchise 300 mit Unfall) durchschnittlich um 0.5 %, für Kinder um 1.2 %. Bei den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren sinken die Prämien hingegen um 3.8 %. Grund für diese Prämiensenkung ist eine Änderung beim Risikoausgleich zwischen den Versicherern.

Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Prämienbeiträge. Diese werden vom Regierungsrat festgesetzt und jährlich mit Blick auf die Prämienentwicklung angepasst. Wie in den Vorjahren passt der Regierungsrat die kantonalen Prämienbeiträge für das Jahr 2020 proportional zur Prämienentwicklung an. Kinder und junge Erwachsene, die Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten weiterhin und wie vom Bundesrecht vorgeschrieben mindestens die Hälfte der kantonalen Richtprämie. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV wird wie bisher die durchschnittliche kantonale Krankenversicherungsprämie gewährt.

Die Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden im Kanton Basel-Stadt auf Antrag hin vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) ausgerichtet. Versicherte, die ein alternatives Versicherungsmodell in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gewählt haben, erhalten seit dem 1. Juli 2019 einen zusätzlichen Beitrag.

Hinweise:

Weitere Informationen sind auf der Homepage des ASB unter www.asb.bs.ch abrufbar.

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