Regierungsrat beschliesst weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Verfassungsinitiative „Recht auf Wohnen“

Der Regierungsrat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung möglicher Massnahmen zur Umsetzung der Verfassungsinitiative „Recht auf Wohnen“. Zu diesem Zweck hat er eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Gesamtleitung des Präsidialdepartements eingesetzt.

Am 10. Juni 2018 haben die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt neben zwei Gesetzesinitiativen die beiden Verfassungsinitiativen «Wohnen ohne Angst vor Vertreibung. JA zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien (Wohnschutzinitiative)» und «Recht auf Wohnen» angenommen. Durch die Annahme der Initiative «Recht auf Wohnen» anerkennt der Kanton auf Verfassungsebene das Recht auf Wohnen und hat Massnahmen zu treffen, damit sich Personen, die im Kanton Basel-Stadt wohnen und angemeldet sind, eine Wohnung beschaffen können, die ihrem Bedarf entspricht. Dabei sollen der Mietzins oder die Kosten das jeweilige Einkommen bzw. die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht übersteigen.

Nach einer ersten Auslegeordnung wird der Regierungsrat nun vertieft prüfen, mit welchen Massnahmen diese Initiative umgesetzt werden kann, um die Zielsetzung der Verfassungsinitiative zu erreichen. Zu diesem Zweck hat er eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Gesamtleitung des Präsidialdepartements (Kantons- und Stadtentwicklung) damit beauftragt, mögliche Massnahmen hinsichtlich Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen und dem Regierungsrat darüber zu berichten. Bei den zu prüfenden Massnahmen handelt es sich um

  • die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Wohnbaustiftung,
  • die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für den preisgünstigen Wohnungsbau,
  • die Festlegung eines Zielwerts für subventionierte oder vergünstigte Wohnungen der öffentlichen Hand oder der Wohnbaugenossenschaften,
  • den Einbezug und die Verpflichtung der Wohnbaugenossenschaften und weiterer Anbieter für die Erstellung von günstigem Wohnraum und
  • die Definition subventionierter Wohnungen.

Bereits am 12. Dezember 2018 hat der Regierungsrat den Ratschlag zur Umsetzung der Wohnschutzinitiative zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Initiative betreffend Mieterschutz beim Einzug wurde mit der Einführung der Formularpflicht per 1. November 2018 umgesetzt. Ebenfalls kommen die neuen Gerichtsgebühren bereits für alle Verfahren zur Anwendung, die seit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung zur Umsetzung der Initiative betreffend Mieterschutz am Gericht, d.h. am 5. Juli 2018, bei der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten eingegangen sind.

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