Regierungsrat setzt Basler Steuerkompromiss in Kraft

Am 10. Februar 2019 wurde der Basler Steuerkompromiss mit 79 Prozent Ja-Anteil angenommen. Der Regierungsrat setzt die einzelnen Massnahmen so rasch wie möglich in Kraft. Der Kanton Basel-Stadt ist somit der erste Kanton, der über die vollständige Umsetzung der AHV-Steuervorlage des Bundes beschlossen hat. Einzelne Elemente - darunter die Patentbox - treten unter der Bedingung in Kraft, dass die AHV-Steuervorlage des Bundes in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen wird.

Der Regierungsrat hat über die Inkraftsetzung der einzelnen Massnahmen des Basler Kompromisses zur Steuervorlage 17 beschlossen. Nicht alle Massnahmen können zum gleichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden und für die vollständige Umsetzung der kantonalen Vorlage braucht es zudem ein Ja zur AHV-Steuervorlage am 19. Mai.

Frühestmögliche Inkraftsetzung der einzelnen Massnahmen
Die einzelnen Massnahmen treten jeweils auf den frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft, die Zeitpunkte unterscheiden sich aber im Einzelnen:

  • Bereits rückwirkend per 1. Januar 2019 wird der Einkommenssteuersatz gesenkt und wird der Abzug für selbstbezahlte Krankenkassenprämien erhöht. Auf den gleichen Zeitpunkt werden der Gewinnsteuersatz und der Kapitalsteuersteuersatz gesenkt sowie Übergangsregeln für Statusgesellschaften eingeführt. Damit spüren Bevölkerung und Unternehmen den ersten Schritt der Steuerentlastung bereits im Steuerjahr 2019.
  • Die Prämienverbilligungen werden auf den nächstmöglichen Zeitpunkt, nämlich per 1. Juli 2019 erhöht. Die Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden und die Erhöhung der Familienzulagen treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Eine frühere Inkraftsetzung dieser Massnahmen ist wegen der zeitlichen Verzögerung infolge des Referendums nicht möglich.
  • Die Patentbox und weitere mit der Bundesreform verknüpfte Elemente treten per 1. Januar 2020 in Kraft, sofern die AHV-Steuervorlage des Bundes in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen wird.

Basler Ja gibt Rückenwind für die AHV-Steuervorlage
Die Abstimmung über die AHV-Steuervorlage vom 19. Mai 2019 ist für die Schweiz und für den Kanton Basel-Stadt von grösster Bedeutung. Sie bringt der AHV dringend benötigte Zusatzmittel, schafft den Bundesrahmen unter anderem für die Patentbox und entlastet den Kanton Basel-Stadt schrittweise um 100 Millionen Franken.

Regierungsrat steht zum Basler Kompromiss
Mit dem Vorgehen bezüglich Inkraftsetzung steht der Regierungsrat vollumfänglich zum Basler Kompromiss. Er ist enttäuscht und konsterniert darüber, dass die Krankenkasseninitiative der CVP entgegen anders lautender Ankündigungen nicht zurückgezogen wurde. Die CVP hatte dies an den Gesprächen zum Basler Kompromiss zugesichert und sich für den zustande gekommenen Kompromiss zur Steuervorlage 17 ausgesprochen, der eine Empfehlung zur Ablehnung der Initiative beinhaltet. Der Regierungsrat wird die Initiative bekämpfen. Sie würde dem Kanton Basel-Stadt zusätzlich je nach Umsetzung bis zu 200 Millionen Franken Mindereinnahmen pro Jahr bringen und damit die Kantonsfinanzen in Schieflage bringen. Auch der Grosse Rat hatte die Initiative mit 88 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Stimmvolk zur Ablehnung empfohlen. 

Hinweise:

Weitere Informationen und Details zur Inkraftsetzung finden sich auf der Website der Steuerverwaltung unter www.steuerverwaltung.bs.ch

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