Umsetzung des eidgenössischen Geldspielgesetzes auf kantonaler Ebene

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat ein neues kantonales Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele. Innerhalb der vom Bundesrecht vorgegebenen engen Voraussetzungen kann und soll die kantonale Gesetzgebung möglichst liberal ausgestaltet sein. Gleichzeitig wird der Schutz vor Spielsucht verbessert.

Neu können im Kanton Basel-Stadt auch lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere bewilligt werden. Zudem besteht die Möglichkeit für private Anbieter, Geschicklichkeitsspielautomaten mit Geldgewinnen in Spiellokalen oder öffentlichen Gastronomiebetrieben aufzustellen. Für Letzteres bedarf es einer Bewilligung der interkantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde. Bei der Durchführung von Pokerturnieren verlangt das kantonale Einführungsgesetz zusätzlich zu den Bewilligungsvoraussetzungen des Bundes, dass während der ganzen Spieldauer mindestens eine Person anwesend ist, die im Erkennen suchtgefährdeter Personen von einer kantonal anerkannten Fachstelle geschult worden ist.

Unverändert bleibt die Durchführung von Tombolas und Lottos Vereinen und Organisationen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt vorbehalten. Neu wird die Beschränkung der Anzahl Tombolas und Lottos pro Veranstalter und Jahr sowie die Vorschrift zur Limitierung des maximalen Einsatzes pro Lottokarte fallengelassen.

Zudem beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat zwei Konkordate zu ratifizieren: das Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK), das die interkantonalen Organe im Geldspielbereich regelt, sowie das regionale Konkordat (IKV2020) der Deutschschweizer Kantone und des Tessins, die gemeinsam die Swisslos-Genossenschaft betreiben.

Das neue Einführungsgesetz und die beiden Konkordate gehen auf das neue Geldspielgesetz des Bundes zurück. Dieses bewirkt eine Neuregelung des Geldspiels durch die Schaffung neuer Begrifflichkeiten und Zuständigkeiten und wurde in der Referendumsabstimmung vom 10. Juni 2018 vom Schweizer Stimmvolk angenommen.

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