Eingeschränkte Nutzung von öffentlichen Parks und Plätzen

Der Regierungsrat ruft die Bevölkerung zur Zurückhaltung bei der Nutzung der öffentlichen Parks, Grünanlagen, Plätze und des Rheinbords auf. Die Bekämpfung des Coronavirus erfordert, dass alle auch im Freien zueinander Abstand halten. Deshalb sind alle angehalten, sich nicht für eine längere Zeit in den Erholungsräumen mit grossem Publikumsverkehr aufzuhalten. Das Durchführen von Picknicks und Grilladen ist untersagt. In den Erholungsräumen kann spaziert oder gejoggt werden. Die Bildung grösserer Gruppen muss aber vermieden werden. Kinder mit ihren Betreuerinnen und Betreuern können sich auf Spielplätzen aufhalten. Wenn alle auf diese Regeln Rücksicht nehmen, können die Parks und öffentlichen Grünanlagen geöffnet bleiben.

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