Konzernverantwortungsinitiative: Der Regierungsrat erwartet, dass der ehemalige Gegenvorschlag des Nationalrats neu aufgesetzt wird

Der Regierungsrat bedauert, dass sich die eidgenössischen Räte nicht auf den Kompromissvorschlag des Nationalrates zur Konzernverantwortungsinitiative haben einigen können. Dieser Vorschlag hätte wesentliche Elemente der Initiative aufgenommen und auch zur Folge gehabt, dass die Initianten das Volksbegehren zurückziehen. Aufgrund dieser Ausgangslage lehnt er die in gewissen Bereichen zu weitgehende Konzernverantwortungsinitiative ebenso ab wie den „Gegenvorschlag light“ des Bundesrates. Er erwartet nun vielmehr, dass das Thema nach einer allfälligen Ablehnung der Initiative auf Basis des Gegenvorschlages des Nationalrats neu aufgesetzt wird.

Im Zusammenhang mit der im November anstehenden Abstimmung über die sogenannten Konzernverantwortungsinitiative und dem bundesrätlichen Gegenvorschlag kommt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zum Schluss, dass hier eine grosse Chance vergeben wurde: Mit dem Gegenvorschlag des Nationalrats wäre eine Alternative bereitgestanden, die wesentliche Anliegen der Initiative aufnimmt und auch dazu geführt hätte, dass die Initianten das Volksbegehren zurückgezogen hätten. Aus diesem Grund sprach sich auch die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschafsdirektoren VDK für den nationalrätlichen Entwurf aus. Der Regierungsrat lehnt deshalb sowohl Initiative wie inhaltlich auch den Gegenvorschlag des Bundesrates ab und regt an, das Geschäft nach einer allfälligen Ablehnung an der Urne am 29. November 2020 auf der Basis des nationalrätlichen Gegenvorschlags neu aufzusetzen.

Die jetzt vorgelegte Konzernverantwortungsinitiative geht mit ihren Haftungsbestimmungen zu weit und wird – ohne gleichlautende international geltende Rechtsvorschriften – schädliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz haben. In unserem Land ansässige Unternehmen könnten erheblich in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden. Zudem schafft eine Annahme der Konzernverantwortungsinitiative für diese Unternehmen zusätzliche Rechtsunsicherheit – in wirtschaftlich ohnehin äusserst schwierigen Zeiten. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats hingegen gibt wenig Antworten auf eine Reihe berechtigter Anliegen der Initiative.

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