Generelle Aufgabenüberprüfung 2021-2025 mit Schwerpunkt Digitalisierung

Das Finanzhaushaltgesetz verpflichtet den Regierungsrat, einmal pro Legislaturperiode eine Generelle Aufgabenüberprüfung durchzuführen. Der Regierungsrat sieht für die Generelle Aufgabenüberprüfung 2021-2025 den Schwerpunkt Digitalisierung vor.

Mit der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) prüft der Kanton seine Tätigkeiten auf ihre Notwendigkeit, ihre Wirksamkeit und die Effizienz sowie auf die Tragbarkeit ihrer finanziellen Auswirkungen.

Sechs aufeinander abgestimmte Elemente der GAP
Das in der Legislaturperiode 2017-2021 ausgearbeitete und umgesetzte Konzept hat sich bewährt. Der Regierungsrat will es daher für die aktuelle GAP beibehalten. Die GAP 2021-2025 besteht aus sechs aufeinander abgestimmten Elementen. Diese stellen eine umfassende Überprüfung der kantonalen Tätigkeiten sicher, wie sie im Gesetz gefordert wird.

Als erstes Element evaluieren die Experten von BAK Economics den Finanzhaushalt des Kantons Basel-Stadt mittels eines interkantonalen Benchmarkings der Nettoausgaben nach Aufgabenfeldern. Des Weiteren führt das Finanzdepartement zwei Untersuchungen zur Ausgabenentwicklung der Departemente sowie zum Vorgehen anderer Kantone bei Sparprogrammen und Aufgabenüberprüfungen durch.

Schwerpunkt Digitalisierung
Staatliche Tätigkeiten werden wie andere Lebensbereiche immer stärker von der Digitalisierung geprägt. Um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu adressieren und das Digitalisierungspotenzial bei den Verwaltungsprozessen optimal zu nutzen, hat der Regierungsrat deshalb als Schwerpunkt das Thema Digitalisierung festgelegt

Neben der Analyse des Schwerpunktbereiches Digitalisierung führen die Departemente in ihrem Zuständigkeitsbereich als fünftes Element mehrere eigene Aufgabenüberprüfungen durch. Als sechstes Element ist ein Einbezug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können einbringen, wo sie Verbesserungs- und Sparpotenzial sehen, wo Effizienzsteigerungen möglich und welche Aufgaben nicht mehr notwendig sind.

Schlussbericht an den Grossen Rat
Die Aufgabenüberprüfungen werden in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführt. Der Regierungsrat will die Ergebnisse und den Schlussbericht der GAP Ende 2023 dem Grossen Rat unterbreiten.

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