Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Alex Ebi (LDP) «betreffend Planung eines neuen Hallenbads und einer neuen Publikumssporthalle» zur Erfüllung innert zwei Jahren zu überweisen. Basel-Stadt weist seit einiger Zeit einen Bedarf an zusätzlicher Hallenbad- und Publikumssportinfrastruktur aus. Der Regierungsrat hat deshalb im März 2018 eine Machbarkeitsstudie sowie die Standortssuche für ein neues Hallenbad eingeleitet. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) Motion Beat K. Schaller und Konsorten betreffend «keine Allmendgebühren bis zur vollständigen Erholung des Gewerbes nach der Coronakrise» nicht zu überweisen. Der Regierungsrat unterstützt das städtische Gewerbe mit massgeschneiderten Massnahmen. Die betroffenen Betriebe erhielten mit dem generellen Gebührenerlass von 50 Prozent im Jahre 2020 bereits Gratisnutzungen von zweieinhalb bis vier Monaten, was einem Betrag von rund 513'500 Franken entspricht. Für das Jahr 2021 sollen die Gebühren für die Dauer der jeweiligen Schliessungen erlassen werden. (Auskunft: Daniel Arni, Leiter Allmendverwaltung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Stephan Mumenthaler, FDP) betreffend «Stopp der Papierflut im Beschaffungswesen» abzuschreiben. Bei Ausschreibungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen wird die Anzahl der standardmässig einzureichenden Nachweise so gering wie möglich gehalten. Zur weiteren Reduktion sollen künftig lediglich die veränderbaren, auf die jeweiligen anbietenden Unternehmen zugeschnittenen Dokumente eingereicht werden müssen. (Auskunft: Luana Huber, Leiterin Kant. Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 75)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sarah Wyss, SP, und Sebastian Kölliker, SP) betreffend «ambulant vor stationär fördern» abzuschreiben. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben beschlossen, ihre jeweiligen Listen der elektiven Untersuchungen und Behandlungen, welche grundsätzlich ambulant durchzuführen sind, per 1. Januar 2021 zu harmonisieren und gemeinsam zu erweitern. Seit dem 1. Januar 2021 kommt für beide Kantone eine einheitliche Liste zur Anwendung, welche neu 16 Eingriffskategorien umfasst. (Auskunft: Thomas von Allmen, Leiter Abteilung Spitalversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 44)
  • eine neue Ausgabe in Höhe von maximal Fr. 300‘000 als Anteil des Kantons Basel-Stadt an den Kosten der Erarbeitung des Städtebaulichen Leitbildes und der Beteiligung der Bevölkerung bei der Arealentwicklung klybeckplus innerhalb der Phase 2 bewilligt. Mit der Arealtransformation und der damit verbundenen Öffnung der ehemaligen Werkareale Klybeck von BASF und Novartis können neue wertvolle Wohn- und Arbeitsflächen sowie attraktive Freiräume für die Öffentlichkeit geschaffen werden. Um das Potenzial dafür aufzuzeigen, wurde zuerst unter Beteiligung der Bevölkerung eine Testplanung mit anschliessender Synthese erarbeitet. Nach dem Verkauf der Arealteile von BASF und Novartis an die Swisslife AG und Rhystadt AG in 2019 haben die neuen Grundeigentümerinnen die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt fortgesetzt. (Auskunft: Katrin Oser, Projektleiterin, Städtebau & Architektur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 28)
  • die Heilmittelverordnung angepasst. Um eine möglichst flächendeckende Durchimpfung der Bevölkerung gegen Covid-19 zu ermöglichen, soll neu auch den Apothekerinnen und Apothekern des Kantons Basel-Stadt die Möglichkeit eingeräumt werden, Impfungen gegen Covid-19 vorzunehmen. Impfungen in Apotheken werden voraussichtlich ab Mai 2021 möglich sein. (Auskunft: Esther Ammann, Kantonsapothekerin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 33)
  • die Verordnung zum Gesetz über öffentliche Beschaffungen angepasst, damit die Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen gemäss Regierungsbeschluss umgesetzt werden können. (Auskunft: Christian Gossweiler, Rechtsabteilung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 76)
  • die Eintragung der Liegenschaft Schlossgasse 23 in Riehen in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Die Liegenschaft ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihres hohen geschichtlichen, insbesondere Bau-, kultur- und kunsthistorischen Zeugniswerts ein Baudenkmal im Sinne des Gesetzes über den Denkmalschutz dar. (Auskunft: Anne Nagel, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 44 80)
  • das Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale genehmigt. Für den Kanton Basel-Stadt, der keinen eigenen Lehrmittelverlag führt, ist die Mitgliedschaft in der Interkantonalen Lehrmittelzentrale wichtig. Mit dem neuen Statut sollen die Gremien und Entwicklungen bei den Lehrmitteln den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. (Auskunft: Dr. Crispin Hugenschmidt, Generalsekretär, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 25)
  • den Umzug der Gipsabgusssammlung von der ehemaligen Gewerbeschule am Petersgraben 52/Spalenvorstadt 2 in das Historische Museum Basel genehmigt. Damit ist der Verbleib der Sammlung langfristig sichergestellt. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der N-SIS-Verordnung, der RIPOL-Verordnung, der ZEMIS-Verordnung, der VZAE und der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Personendaten begrüsst. Die Verordnungsanpassungen konkretisieren die Neuerungen im nationalen Recht, welche im Zusammenhang mit der Übernahme des SIS-Reformpakets erlassen wurden. Sie führen zu einer Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, erhöhen die innere Sicherheit und verbessern den Schutz von potenziellen Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie vor Entführungen von Minderjährigen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • 158 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 17 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • für den Rest der laufenden Amtsperiode als Vertreter der Arbeitnehmerschaft in die Begutachtungskommission gewählt:
    • Jean-Michel Héritier

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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