Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Sportgesetzes sowie eine Ausgabenbewilligung für eine Erhöhung der Unterstützungsbeiträge an die Sportvereine des Kantons Basel-Stadt in der Höhe von jährlich einer Mio. Franken für die Jahre 2022 bis 2025 (insgesamt vier Mio. Franken) unterbreitet. In der Folge werden die Ausgaben für die Sportmillion alle vier Jahre dem Grossen Rat erneut zum Beschluss vorgelegt. Mit der beantragten jährlichen Sportmillion soll der Vereinssport im Kanton zusätzlich gestärkt werden. Mit der Vorlage an den Grossen Rat kommt der Regierungsrat dem Kernanliegen der Motion Thomas Gander (SP) betreffend «kosten- und gebührenfreie Nutzung der kantonalen Sport- und Bewegungsanlagen für die organisierten Basler Sportvereine» sowie der Petition «Für eine Sportstadt Basel!» nach. Sowohl die Motion als auch die Petition fordern eine Befreiung der Basler Sportvereine von den Gebühren für die Nutzung der kantonalen Sportanlagen mit dem Ziel, den Vereinssport künftig finanziell stärker zu fördern. In Gesprächen mit den Motionärinnen und Motionären sowie der Petentschaft in der Ausarbeitungsphase der Vorlage zeigte sich, dass dieses Ziel mit einer Erhöhung der jährlichen mitgliedergebundenen Vereinssportbeiträge im Umfang einer zusätzlichen Sportmillion in effizienter und wirksamer Weise erreicht werden kann. Von der Vorlage profitieren nicht nur Sportvereine, die kantonale Sportanlagen nutzen, sondern alle Sportvereine mit Sitz im Kanton Basel-Stadt. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Patricia von Falkenstein (LDP) betreffend «Pauschalspesen auch für Kleinunternehmen» als erfüllt abzuschreiben. In Zukunft sollen auch Kleinunternehmen - unabhängig ihrer Betriebsgrösse - die Möglichkeit haben, Pauschalentschädigungen für Repräsentations- und Kleinauslagen zu gewähren, die dann nicht steuerbar sind. Die Steuerverwaltung publiziert unmittelbar mit Beschluss des Grossen Rates über die vorliegende Motion die neue Praxis und die Voraussetzungen in einem aktualisierten Merkblatt. (Auskunft: Marc Enz, Stv. Leiter Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Brigitte Hollinger, SP) betreffend «Medikamententests in der PUK in der Zeit von 1953 – 1980) abzuschreiben. Angesichts der bisher veröffentlichten Forschungsergebnisse aus anderen Kantonen sowie der Einschätzung der beteiligten Forschenden ist der Regierungsrat zur Ansicht gelangt, dass von einer weiteren kantonal in Auftrag gegebenen Studie abgesehen werden soll. Vielmehr sollten gesamtschweizerische Forschungen in Angriff genommen werden. In diesem Fall wäre der Regierungsrat bereit, eine Unterstützung in geeigneter Form durch den Kanton Basel-Stadt zu prüfen. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Vorsteher Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 23)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jörg Vitelli, SP) betreffend «öffentliche WCs im Gundeldingerquartier» abzuschreiben. Das Gundeldinger Quartier ist gemäss den Standards der Stadt Basel aus Sicht des Regierungsrates mit einer ausreichenden Anzahl von öffentlichen Toiletten ausgestattet, auch die Verteilung über das Quartier ist sehr gut. Zudem wird mit der Neuerstellung des Irène Zurkinden-Platzes im Gebäude eine vom Platz her zugängliche öffentliche Toilettenanlage erstellt werden. Auch auf dem Winkelriedplatz ist eine neue Anlage im Zuge der Sanierung der Grünanlage geplant. (Auskunft: Dirk Leutenegger, Stv. Leiter Gestaltung Stadtraum Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 41)
  • dem Grossen Rat für bauliche Anpassungen im Rahmen der Erweiterung und Sanierung der kommunalen Kläranlage ARA Basel der ProRheno AG eine Ausgabenbewilligung unterbreitet. Die Planungen zur Verlagerung des bestehenden Hafenbahnhofs am Altrheinweg als wichtiges Element für die städtebauliche Entwicklung in Klybeck-Kleinhüningen führen zu Zusatzkosten in Höhe von 2,1 Mio. Franken beim Bau der neuen kommunalen Kläranlage ARA Basel (Projekt EABA). Als Vorleistung für eine mögliche spätere Realisierung eines Hafenbahnhofs in einer neuen Variante am Südquai müssen das neue Betriebsgebäude der ProRheno AG an einem anderen Ort als geplant und eine neue Lagerhalle in geänderter Form realisiert werden. Weil das Projekt EABA weit fortgeschritten ist, muss die Verlegung des ARA-Betriebsgebäudes bereits jetzt vorgenommen werden, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. (Auskunft: Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • 225'000 Franken für Tempo 30-Massnahmen im Jahr 2021 bewilligt. Rund fünf weitere Strassenabschnitte sollen im laufenden Jahr als Tempo 30-Zonen signalisiert und markiert werden. Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit soll an der Hegenheimerstrasse, in der Nähe der Primarschule Wasgenring, ein weiterer Tempo-30-Abschnitt mit Wechselsignalen entstehen. Seit 2013 setzt der Regierungsrat das vom Grossen Rat beschlossene Tempo 30-Konzept um. Inzwischen wurden bereits etwa mehr als 90 Prozent der geplanten Massnahmen realisiert. (Auskunft: Romeo di Nucci, Stv. Leiter Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 64)
  • Ausgaben in der Höhe von 830'000 Franken an die Technologiepark Basel AG zu Lasten des Standortförderungsfonds bewilligt. Der Technologiepark Basel kann mit einem zusätzlichen, kurzfristigen Angebot an Laborflächen ermöglichen, dass ein bis drei erfolgreiche Life Sciences Start-ups innerhalb des Technologieparks Basel wachsen und sich weiterentwickeln können. Andernfalls droht ein Wegzug dieser Firmen aus dem Kanton Basel-Stadt. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • die Eintragung der Liegenschaft Türkheimerstrasse 17 (südlicher Hof) in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Die ehemalige Droschkenanstalt Settelen besitzt in wirtschafts- und sozialgeschichtlicher, städtebaulicher und architekturgeschichtlicher Hinsicht herausragenden Zeugniswert für die Epoche zwischen Jahrhundertwende und Erstem Weltkrieg. In ihrem guten Erhaltungszustand ist die Liegenschaft ein schutzwürdiges Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes, dessen Erhaltung wegen seiner architekturhistorischen, geschichtlichen und baukünstlerischen Bedeutung durch die Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis gesichert werden soll. (Auskunft: Anne Nagel, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 44 80)
  • der Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Strafanstalt Bostadel angepasst. Unter anderem wird die im Konkordat der Nordwest- und Innerschweiz bei sämtlichen Anstalten vorgenommene Änderung der Bezeichnung «Strafanstalt» in «Justizvollzugsanstalt» in der Verordnung nachvollzogen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • die Ausführungsbestimmungen der IWB Industrielle Werke Basel zur Datenbearbeitung mittels intelligenter Messsysteme genehmigt. Sie sind Voraussetzung für den rechtmässigen Einsatz intelligenter, fernauslesbarer Messsysteme durch die IWB. (Auskunft: Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel für das Studienjahr 2021/2022 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin sowie zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt. In allen drei Studienrichtungen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität. Der Numerus Clausus wird auf der Grundlage eines Eignungstests durchgeführt. Es gibt eine Notfallplanung, falls dieser wegen der Corona-Pandemie nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann. (Auskunft: Dr. Ariane Bürgin, Leiterin Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
  • die Übersicht über die Mitgliedschaften und Mitwirkung des Kantons Basel-Stadt in den verschiedenen internationalen Netzwerken zur Kenntnis genommen. Das Präsidialdepartement stellt in regelmässigen Abständen eine Gesamtübersicht dar und zeigt das Interesse und Potenzial für Basel in Bezug auf diese Netzwerke auf. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Standortmarketing und Aussenbeziehungen, Präsidialdepartement, Tel. 079 623 30 14)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf des Bundesgesetzes über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen begrüsst. Der Regierungsrat anerkennt das Bedürfnis anderer Kantone, für die bei ihnen ansässigen Seeschifffahrtsunternehmen günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung eine Anpassung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich abgelehnt. Der Nationale Finanzausgleich funktioniert nach klaren Regeln. Diese Regeln sollen nicht im Nachhinein abgeändert werden. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung dem Entwurf einer Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen KdK zum Verhandlungsmandat für ein Freihandelsabkommen der EFTA-Staa­ten mit dem Kosovo zugestimmt. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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