Regierungsrat beantragt die Einführung eines ausgedehnten Bettelverbotes

Betteln soll im Kanton Basel-Stadt künftig auch dann wieder teilweise verboten sein, wenn es nicht bandenmässig erfolgt, und mit einer Ordnungsbusse bestraft werden können. Dies beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat und hat ihm dazu einen Ratschlag für eine Teilrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes überwiesen.

Wie der Regierungsrat in seinem ausführlichen Ratschlag darlegt, ist nach dem inzwischen rechtskräftigen  Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ein allgemeines, pauschales Bettelverbot nicht mehr möglich. Als mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind indes beschränkte Bettelverbote. Diesen Weg schlägt der Regierungsrat nun mit einer Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG) vor. Generell verboten bleiben soll das organisierte Betteln. Auch soll das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten nicht mehr erlaubt sein, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Personen aggressiv oder aufdringlich betteln, sich beispielsweise hartnäckig zeigen oder sich Passantinnen und Passanten in den Weg stellen, sie beschimpfen, berühren oder bedrängen.

Im Weiteren beschreibt der revidierte § 9 Bettelverbote an hochfrequentierten neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten sowie in Zonen, in denen Passantinnen und Passanten nicht oder nur schlecht ausweichen können oder deren Sicherheitsbedürfnis besonders gross ist – etwa bei Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten. Zwar bleibt Betteln künftig in Teilen des Kantons erlaubt, doch sind Verbote vorgesehen beispielsweise innerhalb von fünf Metern um Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen, von Geschäften, Banken, Kultureinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, Gastronomiebetrieben und um Haltestellen. Ebenso auf Märkten, in Parks, Gärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlangen und Unterführungen.

Die Aufhebung des Bettelverbotes per Mitte 2020 hat sich stark auf den «Betteltourismus» ausgewirkt. Da sich dahinter oft soziale Not verbirgt und menschliche Ausbeutung mit ihr einhergehen kann, zeigt der Regierungsrat im Ratschlag Begleitmassnahmen auf. Dazu zählt die Nothilfe, die auch Personen ohne Aufenthaltsregelung, Kurzaufenthalter und Durchreisende beantragen können und die bis zur frühestmöglichen Ausreise ausgerichtet wird. Kommt es im Zusammenhang mit Kontrollen von Bettlerinnen und Bettlern zu Hinweisen auf potentielle Opfer von Menschenhandel, können die zuständigen Behörden auf etablierte Strukturen zurückgreifen. Schliesslich möchte der Regierungsrat die Unterstützung vor Ort – sprich in den Hauptherkunftsländern der Bettlerinnen und Bettler – ausbauen und stellt die Unterstützung eines Projekts der Entwicklungszusammenarbeit in Aussicht. Hierfür braucht es den Antrag einer NGO.

Diese Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes und die Begleitmassnahmen gehen auf zwei Vorstösse aus dem Grossen Rat zurück, die der Regierungsrat damit zur Abschreibung empfiehlt.

 

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