Basel-Stadt erwirbt ein Wohnareal im Herzen Kleinbasels

Das Wohnraumangebot in Basel-Stadt soll vielfältig sein und die gesellschaftlichen Bedürfnisse abdecken. Mit dem Erwerb des Clara-Areals sichert sich der Kanton Basel-Stadt langfristig einen wohnpolitischen Handlungsspielraum im Zentrum Basels.

Der Kanton Basel-Stadt hat das 22'750 Quadratmeter grosse Areal Clara erworben. Das Geviert zwischen Claragraben, Sperrstrasse, Hammerstrasse und Klingentalstrasse besteht aus mehreren Wohnhäusern, teilweise mit Büronutzungen und einer Kita im Erdgeschoss, einem öffentlichen Parkhaus und einer grosszügigen Grünanlage.

Aktive Wohnraumpolitik im Interesse der gesamten Bevölkerung

Der Verkauf eines Gesamtareals dieser Grösse kommt äusserst selten vor. Der Regierungsrat freut sich, dass er diese Chance nutzen konnte. Der Kauf des Areals Clara entspricht der langfristigen Strategie des Kantons. Mit seiner aktiven Bodenpolitik schafft sich der Regierungsrat einen Handlungsspielraum, um die Entwicklung der Stadt und das Wohnraumangebot im Interesse der gesamten Bevölkerung zu beeinflussen.

Charakter des Clara-Areals soll erhalten bleiben

Von den gesamthaft fünf Wohnliegenschaften auf dem Clara-Areal übernimmt der Kanton drei Gebäude mit insgesamt 200 Wohnungen in die eigene Bewirtschaftung. Die restlichen Liegenschaften des Areals wurden im Baurecht durch Dritte realisiert, der Kanton erwirbt hier den Boden. Der Kanton Basel-Stadt will den Charakter des Wohnareals erhalten – ebenso die grosszügige Grünanlage. Diese hat einen hohen Stellenwert als Rückzugs- und Erholungsraum.

Starke Verbundenheit der Eigentümer-Familie

Verkäuferin des Areals ist Vischer & Co. Das Geviert war über 150 Jahre im Eigentum der Familie und lange Standort einer grossen Seidenbandweberei. Nach der Blütezeit dieses Industriezweigs wurde das Areal sukzessive zu einem Wohnareal weiterentwickelt. Die Familie Vischer ist erfreut, dass das Areal in Basler Händen verbleibt. Der Verkäuferin ist es ein grosses Anliegen, dass die Mieterinnen und Mieter nach dem Verkauf in den Wohnungen bleiben können und die Hauswarte weiterbeschäftigt werden. Der Regierungsrat schätzt diese soziale Haltung.

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