Kantonales Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer

Kantonseinwohnerinnen und -einwohner ohne Schweizer Bürgerrecht sollen unter bestimmten Voraussetzungen das kantonale Stimm- und Wahlrecht bekommen. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat in Erfüllung einer Motion eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung beantragt.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat einen Ratschlag für eine Teilrevision der Kantonsverfassung unterbreitet. Die Anpassung soll Kantonseinwohnerinnen und -einwohnern ohne Schweizer Bürgerrecht unter bestimmten Voraussetzungen das kantonale Stimm- und Wahlrecht einräumen. Gewährt werden soll dieses bei mindestens fünfjährigem Wohnsitz im Kanton und dem Besitz einer Niederlassungsbewilligung. Die mit der Motion Edibe Gölgeli (SP) betreffend «Stimmrecht für Einwohner*innen ohne Schweizer Bürgerrecht» verlangte Einführung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer umfasst sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht.

Ratschlag entspricht dem kantonalen Integrationsleitbild
Die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene würde deren Partizipationsmöglichkeiten massgeblich erweitern und ihre Integration wesentlich vorantreiben. Damit entspricht die Vorlage an den Grossen Rat dem kantonalen Integrationsleitbild. Gleichzeitig wäre Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton, der unter bestimmten Voraussetzungen das Stimm- und Wahlrecht für Einwohnerinnen und Einwohner ohne Schweizer Bürgerrecht einführt.

Ratschlag zum aktiven Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige folgt
Nach erfolgter Volksabstimmung zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer folgt der Ratschlag zur Motion Vergeat betreffend «aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige». Auch hier werden dann dem Grossen Rat zunächst die erforderlichen Änderungen der Verfassungsbestimmungen unterbreitet. Die notwendigen Gesetzesanpassungen werden nach Kenntnis über den Ausgang der Abstimmungen beider Geschäfte erarbeitet.

Politische Partizipation auf Bundesebene
Auf Bundesebene sind gegenwärtig zwei parlamentarische Initiativen hängig, die die Möglichkeit der politischen Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern erweitern wollen.

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