Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • zur Umsetzung des parlamentarischen Vorstosses (Motion Pascal Pfister, SP), welcher eine spezielle Corona-Härtefall-Unterstützung für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen verlangt, dem Grossen Rat beantragt, einen Grossratsbeschluss zu erlassen. Dieser schafft die Voraussetzungen, dass den basel-städtischen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, welche zwischen 2019 und 2020 eine Einkommenseinbusse von mindestens 5 Prozent erlitten haben, eine einmalige Unterstützung in der Höhe von 550 Franken ausbezahlt werden kann. Gesamthaft ist mit einem finanziellen Aufwand von knapp 4.9 Mio. Franken zu rechnen. (Auskunft: Regierungsrat Kaspar Sutter, Vorsteher WSU, Tel. 061 267 85 40)
  • für das Betreiben der Fachlichen Abklärungsstelle durch die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft zusätzliche Ausgaben in der Höhe von insgesamt maximal 162’000 Franken (81‘000 Franken pro Jahr) für die Jahre 2020 bis 2023 bewilligt. Die Übernahme des etablierten Abklärungssystems der Behindertenhilfe durch die Sozialhilfestellen Basel-Stadt und Riehen für den ambulanten Leistungsbezug ihrer Klientinnen und Klienten ist im Zug des Gleichbehandlungsgrundsatzes geboten und erfordert eine Aufstockung des vom Regierungsrat Anfang 2020 bewilligten Kostendaches. (Auskunft: Christoph Fenner, Abteilung Behindertenhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • einen Betrag von jährlich 370’000 Franken für die Neuorganisation und Verstärkung der Baumpflege ab dem Jahr 2026 bewilligt. Durch Hitze, Trockenheit, Stürme, Schädlinge und Krankheiten wurde der Baumbestand in den letzten Jahren auch in Basel geschwächt. Gemäss Klimaprognosen ist mit weiteren Wetterextremen zu rechnen. Der Erhalt eines stabilen und wirkungsvollen Bestandes wird damit deutlich anspruchsvoller. Um die Folgen der Klimaerwärmung zu mildern, will der Regierungsrat zudem den Baumbestand weiter vergrössern, was den pflegerischen Aufwand zusätzlich erhöht. Beides ist mit den gegenwärtigen Ressourcen nicht zu bewerkstelligen. (Auskunft: Simon Leuenberger, Leiter Grünflächenunterhalt, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 31)
  • die kantonalen Zivilstandsverordnung an die bundesrechtlichen Vorgaben der am 26. September 2021 angenommenen Volksinitiative «Ehe für alle» angepasst. Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft im Rahmen einer Zeremonie in eine Ehe umwandeln. (Auskunft: Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • die kantonale Heilmittelverordnung angepasst. Neu sollen Apothekerinnen und Apotheker die Möglichkeit erhalten, ihr Impfangebot auf Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten, Masern, Mumps und Röteln, Meningokokken sowie Herpes Zoster (Gürtelrose) auszuweiten. Der Zugang zu den Impfungen soll Personen ab 16 Jahren möglich sein. (Auskunft: Esther Ammann, Kantonsapothekerin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 33)
  • das Naturobjekt Autal in Riehen in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufgenommen und die zum langfristigen Schutz notwendigen Schutzbestimmungen erlassen. Gleichzeitig wird die Grundeigentümerschaft verpflichtet, Pflege und Unterhalt des Inventarobjekts so zu gewährleisten, dass sein Bestand und die Schutzziele gewahrt werden. Das Autal ist vor allem als Amphibienlaichgebiet von grosser Bedeutung und zeichnet sich darüber hinaus durch eine Vielfalt seltener, geschützter sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten aus, was das Gebiet zu einem Naturobjekt von nationaler Bedeutung macht. (Auskunft: Christoph Hügli, Projektleiter Naturschutz, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement Tel. 061 267 27 22)
  • den Jahresabschluss 2021 und den Leistungsbericht der Universität 2021 zur Kenntnis genommen und seinen diesbezüglichen Bericht an den Grossen Rat verabschiedet. Das letzte Berichtsjahr der aktuellen Leistungsperiode verlief gemäss der strategischen Planung und den Vorgaben des Leistungsauftrags erfolgreich. (Auskunft: Dr. Ariane Bürgin, Leiterin Bereich Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
  • den Jahresbericht 2021/2022 der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen. Der Bericht kann unter www.jsd.bs.ch/themen/aufsicht-staatsanwaltschaft-staatsschutz.html eingesehen werden. (Auskunft: Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Jodtabletten-Verordnung begrüsst. Diese muss aufgrund der Abschaltung des schweizerischen Kernkraftwerkes Mühleberg Ende 2019 angepasst werden. (Auskunft: Dr. Philipp Hübner, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen genehmigt. Dieses ist bereits bei vielen Handelspartnern der Schweiz in Kraft, weil es die Rechtssicherheit erhöht und den internationalen Handel fördert. (Auskunft: Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagene Vorlage mit der Totalrevision der Stauanlagenverordnung sowie den Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich sowie im Anwendungsbereich des Elektrizitätsgesetzes grundsätzlich begrüsst. Er hält gleichzeitig fest, dass die heute versicherte Schadenssumme der Atomkraftwerke deutlich zu tief ist. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zubau von Photovoltaik-Anlagen erleichtert werden. Bei der legislatorischen Umsetzung hat er gewisse Präzisierungen angeregt. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • 11 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 15 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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