Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Otto Schmid, SP) betreffend «Öffnung der Wolfsschlucht für Velos» abzuschreiben. Die Öffnung der Wolfschlucht für bergwärts fahrende motorlose Velos konnte im April 2021 umgesetzt werden. Die «Nachher-Erhebung» hat gezeigt, dass die Wolfschlucht-Promenade in Richtung Bruderholz von zahlreichen motorlosen Velos genutzt wird, illegale Fahrten aber abgenommen haben. (Auskunft: Séraphine Degen, Projektleiterin Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 47)
  • der Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen an die neue Inkassohilfeverordnung des Bundesrates angepasst und sie ebenso wie die die Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches rückwirkend auf 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. (Auskunft: Dr. Christine Kaufmann, (Auskunft: Dr. Christine Kaufmann, Leiterin Stab, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 80 85)
  • die überarbeiteten und aktualisierten Raumstandards der Basler Schulen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I und II genehmigt. Dabei wurde auch die Aufnahme von zusätzlichen 10 m2 Hauptnutzfläche pro Klasse für Schülerarbeitsplätze auf den Korridoren in die Schulraumstandards aller Schulstufen gutgeheissen. In den Raumbedarfstabellen werden die Anzahl und Art von Unterrichtsräumen pro Klasse resp. Infrastrukturräume pro Schulhaus festgelegt. In den Raumbeschreibungen werden Grösse, Anforderungen und Grundausstattung der Räume festgehalten. Die Raumstandards dienen als Richtlinien für die Planung von Neu- und Umbauten der Schulen. (Auskunft: Thomas Riedtmann, Leiter Zentrale Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 38)
  • den Nutzungsplan/Erschliessungsplan des Tiefbauamts betreffend die Umgestaltung der St. Alban-Vorstadt, Abschnitt St. Alban-Graben bis Malzgasse, inklusive der neuen generellen Strassenquerprofile genehmigt. Im Rahmen der Fahrbahnerneuerung und den Werkleitungssanierungen soll der westliche Teil der St. Alban-Vorstadt attraktiver gestaltet werden. Mit der Umgestaltung sollen eine höhere Sicherheit und mehr Komfort zugunsten der Fussgängerinnen und Fussgänger sowie der Velofahrenden erreicht werden. Die St. Alban-Vorstadt wird neu einen gemeinsamen Fahr- und Gehbereich ohne Niveauunterschiede aufweisen und analog der Rittergasse mit geschliffenen Wackensteinen und mittig angelegten Asphaltbändern ausgestaltet. Weitere Gestaltungselemente sind Poller, Sitzbänke, Veloständer sowie die Anpassung der Baumrabatte. (Auskunft: Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • den Bericht zur Situation auf der Dreirosenanlage 2021 zur Kenntnis genommen. Die Auswertung zeigt, dass die seit 2019 eingeleiteten Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit wirken. Nach wie vor halten sich jedoch viele verhaltensauffällige Personen auf der Anlage auf und Konflikte können in kurzer Zeit eskalieren. Daher wird eine Fortführung und saisonale Erweiterung des Rangerdienstes als wichtig erachtet, ebenso die Beibehaltung der mobilen Sportgeräte. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Stadtteilentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Liquiditätsverordnung begrüsst. Durch höhere verbindliche Liquiditätsanforderungen wird die Stabilität des Finanzsystems gestärkt und die Wahrscheinlichkeit minimiert, dass systemrelevante Banken in finanzielle Schwierigkeiten geraten und der Staat intervenieren muss. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung begrüsst, dass das Abwehrdispositiv der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gestärkt und die wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force umgesetzt werden sollen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Bereich der neuen Bewilligungspflicht für gewerbsmässigen Ankauf von Altedelmetallen personelle und finanzielle Auswirkungen auf die Kantonspolizei Basel-Stadt haben kann. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das vom Bundesrat vorgelegten Konzept «Schweizweite Bodenkartierung» grundsätzlich gutgeheissen. Gleichzeitig hat der Regierungsrat einzelne Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • anstelle des zurückgetretenen Ruth Giger für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Baurekurskommission gewählt: Julia Tobler
  • anstelle der zurückgetretenen Klara Stracuk für den Rest der laufenden Amtsperiode in den Schulrat der Primarstufe Erlenmatt gewählt: Beatrice Marti
  • den Beschluss über die Fasnacht vertagt. Der Regierungsrat ist mit dem Fasnachts-Comité im Gespräch. Bis Anfang Februar 2022 soll ein Entscheid gefällt werden. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber/Regierungssprecher, Tel. 061 267 86 36)
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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