Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende des Polizeikorps

Der Regierungsrat hat als Sofortmassnahme gegen den Personalunterbestand bei der Kantonspolizei Basel-Stadt eine Arbeitsmarktzulage für Angehörige des Polizeikorps beschlossen. Diese Massnahme zur Steigerung der Attraktivität der Kantonspolizei als Arbeitgeberin ist zeitlich auf maximal 36 Monate befristet und kostet insgesamt rund 10.3 Millionen Franken (knapp 3.5 Millionen pro Jahr). Weil das Budget für das Jahr 2023 bereits erstellt und vom Grossen Rat genehmigt wurde, beantragt der Regierungsrat dem Parlament einen Nachtragskredit in der Höhe von rund 2.8 Millionen Franken für das laufende Jahr.

Die Arbeitsmarktzulage beträgt 400 Franken pro Monat für Korpsangehörige bis und mit einem Dienstalter von 25 Jahren und 250 Franken pro Monat für Mitarbeitende ab einem Dienstalter von 26 Jahren. In den niedrigeren Alters- und Erfahrungskategorien besteht ein erhöhter Personalbedarf. Entsprechend fällt die befristete Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende mit geringerer Erfahrungsstufe höher aus. Die Arbeitsmarktzulage kommt rund 600 Polizistinnen und Polizisten, rund 110 Sicherheitsassistentinnen und -assistenten sowie rund 60 Aspirantinnen und Aspiranten zugute.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt leidet – wie andere Schweizer Stadtpolizeien – seit Jahren an einem personellen Unterbestand. Die Polizeileitung beschäftigt sich in enger Absprache mit der Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements schon länger mit der Personalsituation und der Arbeitgeberattraktivität und arbeitet intensiv an Verbesserungen. Weil die Umsetzung dieser Massnahmen aber Zeit benötigt und um zu verhindern, dass sich die Personalstärke weiter verringert, hat der Regierungsrat als befristete Sofortmassnahme – und unter Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Rats zum Nachtragskredit – die Ausrichtung einer monatlichen Arbeitsmarktzulage für maximal drei Jahre beschlossen.

Zuvor haben die Kantonspolizei und das Justiz- und Sicherheitsdepartement bereits in eigener Kompetenz Massnahmen aufgrund der derzeitigen Personalsituation umsetzen können. So wurde als Sofortmassnahme ab Juli 2022 eine externe Sicherheitsfirma mit der Bewachung von Personen in Haft sowie vorläufig Festgenommenen während eines Spitalaufenthalts in der Nacht, an Wochenenden sowie an Feiertagen beauftragt. Gefreite können sich neu bereits nach vier Jahren zum Wachtmeister weiterentwickeln, sofern die entsprechende Qualifikation vorhanden ist. Und per 1. November 2022 sind die Schalteröffnungszeiten der Kantonspolizei Basel-Stadt kantonsweit angepasst worden.

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