Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • die Wahl der 100 Mitglieder des Grossen Rates, der sieben Mitglieder des Regierungsrates und des Regierungspräsidiums auf den Sonntag, 20.Oktober 2024, festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Mitglieder des Regierungsrates und die Wahl des Regierungspräsidiums findet am Sonntag, 24. November 2024 statt. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sarah Wyss, SP, und Sandra Bothe, GLP, betreffend «Einführung eines wirklichen BYOD’s oder Systemwechsels» abzuschreiben. Der Regierungsrat möchte am erfolgreich eingeschlagenen Weg von Bring Your Own Device (BYOD) auf der Sekundarstufe II in Basel-Stadt festhalten und keine Geräte zentral für die Schülerinnen und Schüler beschaffen. Um zu verhindern, dass aufgrund der Anschaffung der Geräte finanzielle Schwierigkeiten entstehen, bietet die Kommission für Ausbildungsbeiträge für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Basel-Stadt seit 2020 neu die niederschwellige Möglichkeit von Unterstützungszahlungen durch den Stipendienfonds der Basler Schulen. Der BYOD-Ansatz, der an den baselstädtischen Schulen verfolgt wird, entspricht dem schweizerischen Standard und bereitet damit die Absolventinnen und Absolventen passend auf ein Hochschulstudium vor. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Beatrice Isler, die Mitte) betreffend «Drohnen» abzuschreiben. Per 1. Januar 2023 hat die Schweiz die EU-Drohnenregulierung übernommen. Diese EU-Regulierung sieht vor, dass sich Piloten und Pilotinnen von Drohnen ab 250g registrieren und ein Onlinetraining mit Prüfung absolvieren müssen. Zudem gilt für Pilotinnen und Piloten von Drohnen ein Mindestalter von zwölf Jahren. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Patrick Hafner, SVP) betreffend «Optimierung von Anwohnerinformationen» abzuschreiben. Die Abteilung Lärmschutz im Amt für Umwelt und Energie ist die Anlaufstelle für Fragen rund um die Themen Baulärm und Anwohnerinformation. Sowohl Bauherrschaften als auch vom Baulärm betroffene Einwohnerinnen und Einwohner können sich mit ihren Anliegen an diese Behörde wenden. Grundsätzlich zeigt die äusserst geringe Anzahl von Lärmreklamationen aufgrund fehlender oder unzureichender Anwohnerinformation, dass der Informationspflicht nachgekommen wird. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 08 01)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Förderung der Jugendkultur in den Jahren 2023 bis 2026 Ausgaben von insgesamt 2’165’000 Franken zu bewilligen. Der Regierungsrat verstärkt dabei die Förderpartnerschaft mit dem GGG Kulturkick und legt die Zuständigkeiten klar fest. Demnach wird der von der GGG Basel getragene GGG Kulturkick erste Anlaufstelle für die Förderung von Einzelprojekten in der Jugendkultur. Aufgabe der Abteilung Kultur bleibt es weiterhin, Rahmenprojekte im Bereich Jugendkultur zu unterstützen. Die mit diesen Anpassungen insgesamt verbundene Erhöhung gegenüber dem jährlichen Rahmen von 250’000 Franken (2019 ff.) um 175’000 Franken für das Jahr 2023 und 330’000 Franken p.a. für die Jahre 2024 bis 2026, geht vollumfänglich zulasten der ab Budget 2023 zusätzlich eingestellten und ab 2024 vorgesehenen Mehrmittel zur Umsetzung der kantonalen Volksinitiative «Aktive Basler Jugendkultur stärken: Trinkgeld-Initiative». (Auskunft: Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 22)
  • die Verteilung des Alkoholzehntels für das Jahr 2023 gemäss Antrag zur Mittelverteilung bewilligt. Der jährliche Reinertrag der Eidgenössischen Zollverwaltung aus der Spirituosensteuer wird zwischen Bund (90%) und Kantonen (10%, so genannter Alkoholzehntel) aufgeteilt. Der Anteil der Kantone ist zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von problematischem Alkoholkonsum sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch zu verwenden. Die im Jahr 2022 dem Kanton Basel-Stadt überwiesenen Einnahmen aus dem Alkoholzehntel für das Steuerjahr 2021 betrugen 639‘871 Franken. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • den Bericht über die Verwendung der Spielsuchtabgabe im Kanton Basel-Stadt im Jahr 2022 und zur Mittelverteilung für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sind die Lotteriegesellschaften weiterhin verpflichtet, 0,5% der erzielten Bruttospielerträge in Form einer Spielsuchtabgabe an die Kantone auszuzahlen. Gemäss Beschluss der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Nordwestschweiz vom 26. November 2007 setzen die Kantone 25% der Spielsuchtabgabe für die Prävention und 75% für die Behandlung der Spielsucht ein. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • den veralteten Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Neukonzeption von Brückenangeboten vom April 1999 per 31. Juli 2023 in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst. Der interkantonale Zugang von Lernenden an die Angebote ist über das Regionale Schulabkommen zur Genüge geregelt. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf des Bundesgesetzes über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbstständig Erwerbstätigen grundsätzlich begrüsst. Die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein privates Arbeitszimmer sollte jedoch betragsmässig beschränkt werden. Der Kanton Basel-Stadt kennt bereits die Möglichkeit, sämtliche Berufskosten mittels einer einzigen, einkommensunabhängigen Pauschale geltend zu machen. (Auskunft: Marc Enz, Stv. Leiter Steuerverwaltung Basel-Stadt, Tel. 061 267 96 33)
  • Martina Michèle Gmür für die Periode vom 1. April 2023 bis 31. März 2027 als Präsidentin des Verwaltungsrats der Schweizerischen Rheinhäfen wiedergewählt. Ebenfalls wieder in den Verwaltungsrat gewählt wurden für den selben Zeittraum Petra Mösching und Andreas Büttiker. Als Vertreter des Kantons Basel-Stadt im Verwaltungsrat der Schweizerischen Rheinhäfen wird Regierungsrat Kaspar Sutter (Vorsteher WSU) entsandt. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 17)
  • Dorothee Frei Hasler per 1. Juli 2023 als Vertreterin der Arbeitgeberseite in den Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt (PK BS) gewählt. Sie ist Generalsekretärin des Gesundheitsdepartements und folgt auf Peter Erismann, der per Ende Juni 2023 seinen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat der PK BS erklärt hat. Der Regierungsrat dankt Peter Erismann herzlich für sein grosses Engagement als Verwaltungsrat und Präsident dieses Gremiums. Die aktuelle Amtsperiode dauert noch bis am 31. Mai 2025.

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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