Basel erhält neue Gebührenverordnung für die Nutzung des öffentlichen Raums

Der Regierungsrat hat eine neue Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums beschlossen. Die Systematik der Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums wird damit einfacher und transparenter. So unterscheidet die Verordnung neu zwischen den wiederkehrenden Nutzungsgebühren und den einmaligen Gebühren für die Bearbeitung entsprechender Gesuche. In Wohnquartieren werden Boulevardrestaurants, Verkaufsstände und Trottoirauslagen um 25 Prozent günstiger als in der Innenstadt.

Aufgrund des Erlasses des Gesetzes über die Nutzung des öffentlichen Raums (NöRG) muss die Allmendgebührenverordnung totalrevidiert werden. Die Verordnung regelt die Art und Höhe der Gebühren für Nutzungen des öffentlichen Raums zum Beispiel durch Veranstaltungen, das Rausstuhlen von Restaurants oder durch Lagerplätze für Baustellen. Im September 2021 schickte der Regierungsrat deshalb eine neue Gebührenverordnung in die öffentliche Vernehmlassung. Fristgerecht bis zum Dezember 2021 gingen 17 Stellungnahmen von Interessensvertretenden und politischen Parteien ein. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Regierungsrat heute die neue Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums beschlossen.

Die neue Verordnung sieht neu eine Unterscheidung von Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums (Nutzungsgebühren) und Gebühren für die Bearbeitung entsprechender Gesuche (Bewilligungsgebühr) vor. Mit der Nutzungsgebühr berücksichtigt der Regierungsrat den finanziellen Nutzen, den Privatpersonen aus der Nutzung des öffentlichen Raumes ziehen. Andere Nutzungen durch die Allgemeinheit können dabei wesentlich eingeschränkt oder verunmöglichten werden. Die Bewilligungsgebühr sollen hingegen lediglich den Bewilligungsaufwand der Verwaltung abdecken. Die neuen Bewilligungsgebühren werden für die allermeisten Betroffenen keine Veränderung der Gebührenhöhe mit sich bringen. Sie werden über die Senkung der Nutzungsgebühren kompensiert. Das bedeutet aber nicht, dass in jedem Einzelfall exakt dieselbe Gebühr erhoben wird wie früher. Verursacht ein Gesuch nur geringfügigen Aufwand zum Beispiel, wenn eine bewilligte Nutzung ohne Unterbruch verlängert werden soll, kann die Bewilligungsgebühr zudem angemessen reduziert oder gänzlich erlassen werden.

Rausstuhlen im Wohnquartier wird günstiger
Mit der neuen Gebührenverordnung schafft der Regierungsrat zwei unterschiedliche Tarifzonen für Boulevardrestaurants, Verkaufsstände und Trottoirauslagen. Diese Nutzungen des öffentlichen Raums wird in Wohnquartieren um 25 Prozent günstiger als in der Innenstadt. Ein Vergleich mit den Städten Zürich, Bern und Luzern zeigt, dass die Stadt Basel mit 80 (Innenstadt) beziehungsweise 60 Franken (Wohnquartier) pro Quadratmeter und Jahr künftig die günstigsten Tarife für Boulevardgastronomie haben wird. Die höheren Tarife gelten für Nutzungen, die durch ihre Lage von der Innenstadt profitieren können, beispielsweise durch mehr Laufkundschaft.

Veranstaltungen, die Gelder aus dem Swisslos-Fonds und dem Swisslos-Sportsfonds erhalten, sowie zahlreiche kleine Anlässe wie Strassenfeste, die bereits heute kostenlos oder mit einer minimalen Gebühr durchgeführt werden können, werden vollends von Gebühren befreit. Zudem ist es mit der Verordnung möglich, dass der Kanton im Einzelfall Gebühren erlässt, wenn dafür wichtige Gründe wie zum Beispiel die Standortförderung vorliegen.

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