Der Regierungsrat stärkt das Soziale Wohnen in Basel-Stadt

Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis der Menschen: Eine gesicherte Wohnsituation ist die Grundlage zur Teilhabe am sozialen Leben und zur Integration in die Gesellschaft. Besonders für armutsbetroffene oder armutsbedrohte Personen sind Wohnprobleme eine grosse Herausforderung. Mit einer langfristigen, nachhaltigen und koordinierten Strategie im Bereich der Subjekt- und Objekthilfe im Sozialen Wohnen will der Regierungsrat diese vulnerable Personengruppe unterstützen. Die umfassende Vorlage zum Gesamtkonzept Soziales Wohnen legt er nun dem Grossen Rat zum Beschluss vor.

Hauptursachen für die Wohnprobleme der von Armut betroffenen oder bedrohten Haushalte sind einerseits der Mangel an erschwinglichem Wohnraum, andererseits die Schwierigkeiten, bedarfsgerechten Wohnraum zu finden und diesen dauerhaft halten zu können. Gerade Menschen mit einer geringen Wohnkompetenz haben es sehr schwer auf dem Wohnungsmarkt. Sie sind tendenziell bedroht, ihr Obdach zu verlieren.

Um der Wohnproblematik bei besonders benachteiligten Personen (geringe ökonomische Ressourcen, psychische oder physische Probleme, mangelnde soziokulturelle Integration, eingeschränkte oder fehlende Wohnkompetenz) entgegenzuwirken, hat der Regierungsrat in den letzten Jahren bereits mehrere Pilotprojekte umgesetzt. Auf Basis der Analyse dieser Projekte kam der Regierungsrat zum Schluss, dass er im Bereich der Subjekt- und Objekthilfe im Sozialen Wohnen künftig eine langfristige, einheitliche und koordinierte Strategie verfolgen und die unterschiedlichen Projekte aufeinander abstimmen will. Der Regierungsrat hat das «Gesamtkonzept Soziales Wohnen» erarbeitet und nun verabschiedet. Ziel der Massnahmen im Bereich des Sozialen Wohnens ist es, besonders benachteiligte Personen mit Wohnraum im freien Wohnungsmarkt zu versorgen und dabei ihre Wohnfähigkeit zu stärken. Damit wird auch der Verfassungsauftrag vom „Recht auf Wohnen“ für die diese Zielgruppe erfüllt.

Das Gesamtkonzept Soziales Wohnen umfasst drei zentrale Massnahmen:

Housing First und Housing First Plus:
Von April 2019 bis 2022 wurde im Kanton Basel-Stadt das Pilotprojekt «Housing First» durchgeführt, welches zum Ziel hatte, langzeitobdachlosen Personen Wohnungen zu vermitteln. Das Pilotprojekt ergab, dass sich «Housing First» als Angebot für obdachlose Personen mit Unterstützungsbedarf gut eignet. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes Soziales Wohnen soll «Housing First» definitiv weitergeführt und erweitert werden.

Des Weiteren zeigte sich in der Analyse zum Gesamtkonzept, dass in Basel-Stadt aktuell bei niederschwelligen Wohnangeboten für Personen, die in ihrer Wohnkompetenz stark eingeschränkt sind und eigentlich eine enge Begleitung brauchen, aber in stärker strukturierten oder institutionellen Angeboten nicht zurechtkommen, eine massgebliche Angebotslücke besteht. Im Rahmen des Projektes «Housing First Plus» soll ein Wohnangebot geschaffen werden, in welchem selbstständiges und unabhängiges Wohnen in möblierten Einzimmerwohnungen oder Studios möglich ist. An die Bewohnerinnen und Bewohner werden, abgesehen von einfachsten Regeln wie ein Mindestmass an Ordnung, Verzicht auf Drogenhandel und Gewalt, keine Anforderungen gestellt. Das Angebot wird rund um die Uhr durch Fachleute unterstützt. Ziel von «Housing First Plus» ist es, eine Stabilisierung der persönlichen Situation der Bewohnerinnen und Bewohner zu erreichen. Ein ähnliches Angebot wurde in der Stadt Zürich bereits umgesetzt.

Zusätzliche Mittel für die Finanzierung von unterstützenden Massnahmen:
Die Vermittlung von geeignetem Wohnraum an die Zielgruppe des Sozialen Wohnens ist sehr anspruchsvoll und ressourcenintensiv. Aus diesem Grund ist es wichtig, potenzielle Wohnungsverluste frühzeitig mit unterstützenden Massnahmen zu verhindern. Dies kann mit flankierenden Massnahmen erreicht werden, wie zum Beispiel der Finanzierung einer Wohnbegleitung in einer Problemliegenschaft oder der Gewährung einer Mietzinsgarantie. Darum schlägt der Regierungsrat vor, dass Fonds, welche heute bereits für solche Massnahmen eingesetzt werden, zusätzlich geäufnet werden und so den bestehenden Institutionen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Kompetenzstelle Soziales Wohnen:
Zudem soll im Kanton Basel-Stadt eine zentrale Stelle eingerichtet werden, welche Ansprechpartnerin für sämtliche Zielgruppen im Bereich Soziales Wohnen sein soll: also sowohl für benachteiligte Personen als auch für Vermieterinnen und Vermieter, welche günstigen Wohnraum anbieten. Mit einer solchen zentralen Stelle kann gezielt informiert und konkrete Lösungen angeboten werden.

Mit diesen Massnahmen werden die Anliegen aus den Anzügen Georg Mattmüller und Konsorten betreffend soziale Wohnberatung/Wohnhilfe, Jürg Meyer und Konsorten betreffend Bereitstellung von Wohnungen für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt sowie Tonja Zürcher und Konsorten betreffend Überprüfung und Erweiterung der Angebote für Obdachlose in der Stadt unabhängig von Anmeldekanton und Aufenthaltsstatus aufgenommen und erfüllt. Mit dem Projekt «Housing First Plus» erfüllt der Regierungsrat zudem die Motion von Oliver Bolliger zu einem Stadthotel, welche der Grosse Rat 2022 überwiesen hat. Im Rahmen der Umsetzung des Gesamtkonzeptes Soziales Wohnen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die vier parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben.

Die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen für die Jahre 2024 bis 2027 im Rahmen des Gesamtkonzeptes Soziales Wohnen belaufen sich auf rund 4,6 Mio. Franken.

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