Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Barbara Heer (SP) betreffend «Ferienbetreuung in den Tagesstrukturen einführen» zur Erfüllung zu überweisen. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen während den Schulferien ist tendenziell steigend. Daher möchte der Regierungsrat die Ferienbetreuungsangebote an den Primarstufen der Volksschulen soweit ausbauen, dass den Familien in jedem Stadtteil in Basel eine Ferienbetreuung an Schulen zur Verfügung steht. Dabei werden Verbundlösungen angestrebt. In Basel wird bereits an drei Schulstandorten Ferienbetreuung an Schulen angeboten. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion der Gesundheits- und Sozialkommission betreffend «Kenntnisgabe der Eignerstrategien der öffentlich-rechtlichen Spitäler an den Grossen Rat» zur Erfüllung zu überweisen. Die seit 2018 in den Public Corporate Governance-Richtlinien (PCG-Richtlinien) vorgesehene und mit der vorliegenden Motion geforderte Information des Grossen Rates wird im Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt noch nicht berücksichtigt. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Gesundheitsdirektor, erreichbar via Anne Tschudin, 061 247 43 15)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Laurin Hoppler (GAB) betreffend «ein Gesamtkonzept für die Umgestaltung des Kasernenareals» als Anzug zu überweisen. Aus Sicht des Regierungsrates können die Forderungen der Motion nicht vollumfänglich erfüllt werden. Er ist aber gerne bereit zu prüfen, inwiefern er den Anliegen der Motionärinnen und Motionäre entgegenkommen kann und hat auch bereits erste Schritte für eine bessere Belebung des Kasernenareals eingeleitet. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 42 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Beat K. Schaller (SVP) «für eine sichere Kreuzung bei der Heiliggeistkirche» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat möchte die Situation bei der Kreuzung Heiliggeistkirche im Rahmen der anstehenden Sanierungsmassnahmen in der Güterstrasse verbessern. Kurzfristig prüft er zudem eine Anpassung der Verkehrsführung in der Güterstrasse, östlich der Thiersteinerallee. Weitere Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bedingen bauliche Anpassungen an der Thiersteinerallee, die dann konkretisiert werden, wenn dort Erhaltungsmassnahmen fällig werden. (Auskunft: Samuel Diethelm, Verkehrsinfrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 82 99)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Luca Urgese (FDP) betreffend «neues Steuerrechnungsmodell, statt Steuerinkasso auf die Unternehmen abwälzen» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat hat bereits in der Vergangenheit vorgeschlagenen, eine provisorische Rechnung beim Steuerbezug einzuführen. Die Steuerverwaltung arbeitet derzeit an der Umsetzung. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen eines umfassenden Projekts. Der Regierungsrat schlägt vor, die konkreten Forderungen der Motionäre in die Projektarbeiten einfliessen zu lassen und in diesem Rahmen weiterzuverfolgen. (Auskunft: Flurina Mark, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 82)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Alex Ebi (LDP) betreffend «Dreifachturnhalle und zusätzlicher Schulraum Campus Bäumlihof, Drei Linden und Hirzbrunnen» nicht zu überweisen. Ein Stopp der geplanten Sanierungsmassnahmen Hirzbrunnen birgt das Risiko, dass diese Schulsportanlage den Anspruchsgruppen nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Die Planung und Ausführung eines Neubaus könnten frühestens 2034 abgeschlossen werden. Ein temporärer Ausfall dreier Turnhallen kann nicht kompensiert werden. Die bestehenden Kapazitäten für den obligatorischen Schulsport sind gesichert und ausreichend vorhanden. Das Drei-Rollen-Modell des Kantons stellt sicher, dass die Bedürfnisse aller An-spruchsgruppen aufgenommen und ausgewogen in die Planung aufgenommen, finanziert und umgesetzt werden. (Auskunft, Marc-Oliver Möller, Leiter Zentrale Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 38)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Johannes Sieber (GLP) betreffend «Zwischennutzung Musical Theater ab 2025 jetzt in Angriff nehmen» nicht zu überweisen. Die Motion greift in den verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates ein und ist deshalb rechtlich unzulässig. Unabhängig davon teilt der Regierungsrat jedoch die Ansicht der Motionäre, dass ein Leerstand des Musical Theaters nicht im Interesse des Kantons ist. Entsprechend wurde die Nutzungsdauer mit dem heutigen Betreiber des Musical Theaters bis Ende 2026 verlängert. (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 20
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Béla Bartha (GAB) betreffend «Ergänzung des Baumschutzgesetzes: Nicht nur die Anzahl, sondern auch der ökologische Wert des Baumbestandes in BS muss geschützt werden, um dessen Klimawirkung zu erhalten» als Anzug zu überweisen. Bereits heute werden Anstrengungen unternommen, um die Wirkung der Stadtbäume auf das Stadtklima und die Biodiversität in die Beurteilung und Entwicklung des Baumbestandes einfliessen zu lassen. Dabei spielt vor allem der Kronenbedeckungsgrad eine wichtige Rolle, der direkt Aussagen zur beschatteten Fläche ermöglicht. Im Rahmen der Bearbeitung des Stadtklimakonzeptes wird der Regierungsrat eine Ergänzung zum ökologischen Wert des Baumbestands im Baumschutzgesetz prüfen. (Auskunft: Armin Kopf, Leiter Grünplanung, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, 061 267 67 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Georg Mattmüller (SP) betreffend «Selbstbestimmtes Leben zu Hause – in Zukunft mit zeitgemässen und bedarfsgerechten Leistungen!» als Anzug zu überweisen. Auch vor dem Hintergrund noch hängiger politischer Vorstösse zu diesem Thema auf Bundesebene besteht aktuell kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für den Kanton. Der Regierungsrat wird aber die künftigen Entwicklungen und Diskussionen bezüglich einer gesetzlichen Regelung der Betreuung auf Bundesebene weiterhin verfolgen und dem Grossen Rat zur Thematik erneut berichten. (Auskunft: Amélie Pilgram-Weber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Luca Urgese (FDP) betreffend «digitalisierte und unbediente Einkaufsläden möglich machen» abzuschreiben. Das Anliegen der Motion, wonach unbediente Verkaufslokale künftig rund um die Uhr geöffnet sein können, ist mit der Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung eingelöst. Die Verordnungsänderung tritt sehr bald in Kraft. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Lisa Mathys, SP) betreffend «Frühlingserwachen der «kleinen» Kulturangebote in Zeiten der Unsicherheit» abzuschreiben. Mit der Umsetzung der vom Volk angenommenen «Trinkgeld-Initiative» wurde der Bereich Jugend- und Alternativkultur und damit insbesondere das regionale, freie Kulturschaffen massgeblich gestärkt. Der Regierungsrat sieht keine Notwendigkeit für darüberhinausgehende Massnahmen oder ein Impulsprogramm Post-Covid. (Auskunft: Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 22)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug der Spezialkommission Klimaschutz betreffend «Senkung des Energieverbrauchs durch intelligente Heizsysteme» abzuschreiben. Intelligente Heizsysteme und Lastmanagementsysteme sind heute bei Neuanlagen Stand der Technik. Dementsprechend werden sie bei Neubauten oder neuen technischen Anlagen standardmässig eingesetzt. Bei grossen Stromverbrauchern ist eine Betriebsoptimierung bereits gesetzliche Pflicht. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 01)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Spezialkommission Klimaschutz) betreffend «Folgekosten des Klimawandels in einem “Weiter-wie-bisher“-Szenario» abzuschreiben. Die Universität Basel wurde beauftragt die Klimafolgekosten von zwei Szenarien zu untersuchen: eines mit begrenzter Klimaerwärmung (<1.5°C) und eines mit ungebremster Erwärmung (>2°C). Die verschiedenen Herangehensweisen und Ergebnisse verdeutlichen, dass je nach Annahmen und Datenlage konservative Werte oder höhere Kosten im "Weiter-wie-bisher" Szenario resultieren können. Inmitten dieser Unterschiede bleibt ein weitgehender Konsens bestehen: der Kanton Basel-Stadt muss und will Verantwortung übernehmen, um in seinem Einflussgebiet die Klimaschäden und Klimakosten möglichst rasch einzugrenzen. Als wirtschaftlich starke Region soll der Kanton in der globalen Klimapolitik eine Vorbildrolle übernehmen. (Auskunft: Till Berger, Leiter Fachstelle Klima, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 13 86)
  • in der Beantwortung der Petition «für ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung in Basel» zum Ausdruck gebracht, dass die Gesichtserkennung, also ein Abgleich in Echtzeit beispielsweise via Überwachungskamera, im Gegensatz zum Gesichtsabgleich in der Schweiz aus grundrechtlichen Überlegungen nicht zulässig ist entsprechend auch nicht zum Einsatz kommt. Beim Gesichtsabgleich wird ein Gesicht zeitversetzt mit einem bestehenden Einzelbild oder einer Bilddatenbank verglichen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • für die öffentlich-rechtlichen Spitäler und das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel aktualisierte Eignerstrategien verabschiedet. Diese auferlegen den Gesundheitsbeteiligungen präzisierte finanzielle Ziele und fordern unter anderem die Reduktion des Ausstosses von eigenen Treibhausgasen bis spätestens 2037 auf Netto-Null. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Vorsteher Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 21)
  • das Budget 2024 der Swisslos‑Sportfonds‑Kommission genehmigt. Es wird von einem Einnahmenüberschuss in der Höhe von 691'208 Franken ausgegangen. Die finanzielle Situation des Swisslos‑Sportfonds erlaubt es, ab 2025 die Ausgaben für die Akquisition und Durchführung von Sport‑Grossanlässen wieder über den Swisslos-Sportfonds zu tätigen. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • das Budget 2024 für die Women’s Euro 2025 in Basel in der Höhe von 950'000 Franken genehmigt und Kenntnis genommen vom aktuellen Planungsstand. (Auskunft: Sabine Horvath, Projektleiterin Women’s Euro 2025 in Basel, Erziehungsdepartement, Tel. +41 79 623 30 14)
  • die vom Grossen Rat bewilligten Ausgaben für die Realisierung des Projekts «Digitale Bewilligungsverfahren im Bau- und Verkehrsdepartement (dBV)» von bisher 2,137 Mio. Franken um 0,77 Mio. Franken auf 2,907 Mio. Franken erhöht. Der Mehrbedarf an Finanzmitteln begründet sich einerseits durch Mehraufwände bei der Realisierung des Online-Baubegehrens, die durch erhöhte Anforderungen und Projektverzögerungen entstanden sind. Andererseits erwies sich die Migration der bestehenden Fallbearbeitungssoftware als wesentlich aufwändiger als ursprünglich geschätzt. Die vom Grossen Rat und mehreren Kommissionen geforderte Bereitstellung einer Online-Eingabe von Baubegehren und einer digitalen Planeinsicht im Zusammenhang mit der Publikation von Baugesuchen wird nun eingeführt. (Auskunft: Simon Rolli, Leiter Grundbuch- und Vermessungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 47)
  • die Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt angepasst. In der neuen kantonalen Pflegeheimliste per 1. Januar 2024 resultiert gegenüber dem bisherigen Stand eine Erhöhung der Gesamtpflegeplätze um 3 Plätze (+0.1%) von heute 3'003 Pflegeplätzen auf künftig 3'006 Pflegeplätze. (Auskunft: Amélie Pilgram-Weber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
  • das City Park&Ride-Ticket aufgehoben. Trotz intensiver Bewerbung konnte sich das ÖV-Kombiticket infolge geringer Nachfrage nie durchsetzen. Die Parkhäuser des Kantons Basel-Stadt liegen so zentral, dass die Wege nach dem Parken des Autos in der Regel zu Fuss zurückgelegt werden und kein Bedarf nach einem Tramticket besteht. (Auskunft: Alena Kress, Leiterin Kommunikation & Marketing Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
  • Anhang 1 und Anhang 2 der Verordnung über die Durchführung des polizeilichen Ermittlungsverfahrens bei Vergehen und Übertretungen angepasst. Damit werden die eidgenössischen Änderungen (Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen vom 17. Dezember 2021 und Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020) nachvollzogen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • die Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen angepasst. Damit schliesst der Regierungsrat die Versorgungslücke bei der Betreuung durch Angehörige Zuhause. Ab 2024 können neu auch Betreuungsleistungen, die durch Familienangehörige erbracht werden, vergütet werden. Die beschlossene Anpassung ermöglicht, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben in ihrem gewohnten Umfeld führen können. Die jährlichen Kosten betragen zwischen 500'000 bis 1 Mio. Franken. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die Vergütung der Betreuungsleistungen durch Familienangehörige dazu führt, dass teure Heimeintritte mit diesen Leistungen verzögert werden können. (Auskunft: Christoph Fenner, Leiter Abt. Behindertenhilfe, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • die Verordnung über die Behindertenhilfe angepasst. Die Teuerungs- und Vertragslaufzeitsystematik wird an das Verfahren im Bereich der Pflegeheime angeglichen. Zudem kommt es zu einer Neuregelung bei der Übernahme von Fahrtkosten zwischen Wohn- und Tagesstätten: Diese werden nicht mehr durch die Krankheits- und Behinderungskosten der Ergänzungsleistungen finanziert, sondern durch das jeweilige Wohnheim. (Auskunft: Christoph Fenner, Leiter Abt. Behindertenhilfe, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagenen Revisionen der Energieförderungsverordnung, der Kernenergieverordnung, der Niederspannungs-lnstallationsverordnung sowie der Stromversorgungsverordnung grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig hat er aber auch verschiedene Anpassungen vorgeschlagen. (Auskunft: Harald Hikel, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung zwecks Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus (IFI) mit zwei Änderungswünschen begrüsst: Der Regierungsrat schlägt vor, dass eine gesetzliche Verpflichtung der Kantone zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen über die IFI eingeführt werden soll. Zudem soll die Höhe der Fallpauschale zur Deckung der Kosten für medizinische Massnahmen nicht im Gesetz, sondern durch den Bundesrat festgelegt werden. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • auf Antrag des Gerichtsrates einen zusätzlichen Richter sowie eine zusätzliche Richterin für den Rest der Amtsdauer vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 an das Jugendgericht gewählt:
    Dominik Dall’O
    Anette Denz
    Das Jugendgericht hatte zunehmend Schwierigkeiten, seine Spruchkörper zeitnah zu besetzen.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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