Vernehmlassungen

§ 53 der Kantonsverfassung sieht zum Thema Mitwirkung Folgendes vor: Wenn Behörden Vernehmlassungen zu Vorhaben von allgemeiner Tragweite durchführen, geben sie der Öffentlichkeit davon Kenntnis und allen interessierten Personen Gelegenheit, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Zurzeit laufen im Kanton Basel-Stadt folgende Vernehmlassungen (Stand: 26. März 2024).

Kantonaler Richtplan, Anpassung Klima und Umwelt

Mit der Klimaschutzstrategie sowie dem Stadtklimakonzept hat sich der Kanton neue Vorgaben im Umgang mit dem Klimawandel gesetzt. Die räumlichen Aspekte werden nun in den kantonalen Richtplan integriert. Zudem werden weitere Umweltthemen wie Licht- und Luftemissionen neu in den Richtplan aufgenommen und die Sachgebiete Natur und Landschaft sowie Ver- und Entsorgung gesamthaft überprüft und aktualisiert.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 26. März 2024 das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung Klima und Umwelt des kantonalen Richtplans durchzuführen.

Sie erleichtern uns die Auswertung der Vernehmlassung, wenn Sie Ihre Stellungnahme direkt in das E-Vernehmlassungstool eingeben (Link siehe unten). Falls Sie Ihre Stellungnahme lieber per Mail verschicken möchten, nutzen Sie bitte folgende Mail-Adresse: bvdsa@bs.ch. Briefpost senden Sie bitte an folgende Adresse: Bau- und Verkehrsdepartement, Städtebau & Architektur, Vernehmlassung kantonaler Richtplan, Münsterplatz 11, 4001 Basel.

Als Auftakt zur Vernehmlassung wird das Bau- und Verkehrsdepartement an zwei Informationsveranstaltungen über die wichtigsten Inhalte der Anpassung Klima und Umwelt informieren und Ihre Fragen beantworten.

  • Dienstag, 9. April 2024, 12:15 Uhr bis 13.30 Uhr
  • Donnerstag, 11. April 2024, 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Bei Interesse an einer Teilnahme bitten wir Sie um eine Anmeldung an bettina.rahuel@bs.ch bis Donnerstag, 4. April 2024. Der Ort der Veranstaltung wird bei Anmeldung bekannt gegeben.

Kontakt:
Bettina Rahuel, Projektleiterin, Tel. +41 61 267 67 70, E-Mail: bettina.rahuel@bs.ch
Martin Sandtner, Leiter Abt. Raumplanung, Tel. +41 61 267 92 27, E-Mail: martin.sandtner@bs.ch

Frist: 30. Juni 2024

Begleitschreiben mit Adressatenliste
Link zum E-Vernehmlassungstool

 

Teilrevision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG)

Hintergrund der Revision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG) ist die Anpassung des Gastgewerbegesetzes sowie der Verordnung zum Gastgewerbegesetz im Jahr 2020. Dabei wurden unter anderem die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung geändert. Ebenso wurden Anpassungen am Inhalt und an der Organisation der kantonalen Wirtefachprüfung vorgenommen. Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen sollen nun in der GebVGGG nachvollzogen werden.

Ausserdem hat sich bei der Prüfung der GebVGGG gezeigt, dass gewisse Gebühren aufzuheben sind, weil sie nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus sollen die Stundenansätze für die Gebührenberechnung gemäss Zeitaufwand sowie die Gebühren für die Erteilung einer Betriebsbewilligung die Verwaltungskosten besser decken.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 5. März 2024 das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz durchzuführen.

Kontakt:
Fachliche Fragen: Stephan Häberle; Bau- und Gastgewerbeinspektorat; E-Mail: stephan.haeberle@bs.ch; Tel.: +41 61 267 76 43)
Juristische Fragen: Fabian Aebi; Bau- und Verkehrsdepartement, Rechtsabteilung; E-Mail: fabian.aebi@bs.ch, Tel.: +41 61 267 64 94)

Frist: 7. Juni 2024

Begleitschreiben mit Adressatenliste
Entwurf Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG)
Erläuterungen zur Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz
Synopse