Vernehmlassungen
§ 53 der Kantonsverfassung sieht zum Thema Mitwirkung Folgendes vor: Wenn Behörden Vernehmlassungen zu Vorhaben von allgemeiner Tragweite durchführen, geben sie der Öffentlichkeit davon Kenntnis und allen interessierten Personen Gelegenheit, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Zurzeit laufen im Kanton Basel-Stadt folgende Vernehmlassungen (Stand: 7. März 2024).
Teilrevision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG)
Hintergrund der Revision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG) ist die Anpassung des Gastgewerbegesetzes sowie der Verordnung zum Gastgewerbegesetz im Jahr 2020. Dabei wurden unter anderem die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung geändert. Ebenso wurden Anpassungen am Inhalt und an der Organisation der kantonalen Wirtefachprüfung vorgenommen. Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen sollen nun in der GebVGGG nachvollzogen werden.
Ausserdem hat sich bei der Prüfung der GebVGGG gezeigt, dass gewisse Gebühren aufzuheben sind, weil sie nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus sollen die Stundenansätze für die Gebührenberechnung gemäss Zeitaufwand sowie die Gebühren für die Erteilung einer Betriebsbewilligung die Verwaltungskosten besser decken.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 5. März 2024 das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz durchzuführen.
Kontakt:
Fachliche Fragen: Stephan Häberle; Bau- und Gastgewerbeinspektorat; E-Mail: stephan.haeberle@bs.ch; Tel.: +41 61 267 76 43)
Juristische Fragen: Fabian Aebi; Bau- und Verkehrsdepartement, Rechtsabteilung; E-Mail: fabian.aebi@bs.ch, Tel.: +41 61 267 64 94)
Frist: 7. Juni 2024
Begleitschreiben mit Adressatenliste
Entwurf Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG)
Erläuterungen zur Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz
Synopse