Vernehmlassungen
§ 53 der Kantonsverfassung sieht zum Thema Mitwirkung Folgendes vor: Wenn Behörden Vernehmlassungen zu Vorhaben von allgemeiner Tragweite durchführen, geben sie der Öffentlichkeit davon Kenntnis und allen interessierten Personen Gelegenheit, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Zurzeit laufen im Kanton Basel-Stadt folgende Vernehmlassungen (Stand: 16. August 2022).
Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen (Lohngleichheitsanalysengesetz, LAG)
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist seit über 40 Jahren in der Bundesverfassung verankert. Dennoch zeigt die nationale Lohnstrukturerhebung, dass nach wie vor Differenzen beim Lohn von Frauen und Männern existieren, die nicht mit objektiven Faktoren erklärt werden können und potentiell diskriminierend sind. Der Bund hat deshalb das Gleichstellungsgesetz revidiert und im Juli 2020 eine Pflicht für betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen bei Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eingeführt.
Im Kanton Basel-Stadt hat der Grosse Rat den Regierungsrat mit Überweisung der Motion Amacher und Konsorten beauftragt, Lohngleichheitsanalysen bereits bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden einzuführen. In Erfüllung dieses Auftrags legt der Regierungsrat den Entwurf für das Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen vor. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Lohngleichheitsanalyse alle vier Jahre wiederholt und überprüft sowie die Ergebnisse kommuniziert werden. Analysen, die nach Anforderungen des nationalen Gleichstellungsgesetzes erstellt wurden und aktuell sind, können zur Erfüllung des vorliegenden Gesetzesentwurfes verwendet werden. Ziel des Lohngleichheitsanalysengesetzes ist es, negative sozialpolitische Auswirkungen von Lohndiskriminierung zu reduzieren.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2022 das Präsidialdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum Lohngleichheitsanalysengesetz durchzuführen.
Kontakt: Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt, Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, Marktplatz 30a, 4001 Basel, E-Mail: lohngleichheit@bs.ch, Tel.: +41 61 267 66 81
Frist: 16. November 2022
Begleitschreiben mit Adressliste
Gesetzesentwurf
Ratschlagsentwurf
Regulierungsfolgenabschätzung
Fragenkatalog