Vernehmlassungen
§ 53 der Kantonsverfassung sieht zum Thema Mitwirkung Folgendes vor: Wenn Behörden Vernehmlassungen zu Vorhaben von allgemeiner Tragweite durchführen, geben sie der Öffentlichkeit davon Kenntnis und allen interessierten Personen Gelegenheit, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Zurzeit laufen im Kanton Basel-Stadt folgende Vernehmlassungen (Stand: 13. September 2023).
Entwicklungskonzept «Stadtraum Solitude»
Die Deutschen Bahn plant im Auftrag des Bundes an der Solitude eine neue S-Bahnhaltestelle. Die Haltestelle soll dabei optimal in den Stadtraum eingegliedert werden. Unter Federführung des Bau- und Verkehrsdepartements wurde zwischen 2021 und 2023 in Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen des Kantons, der Deutschen Bahn, der SBB, dem Bundesamt für Verkehr und der Begleitgruppe «Städtebau für Basel 2050» das «Entwicklungskonzept Stadtraum Solitude» erarbeitet. Der vorliegende Konzeptentwurf hat zum Ziel, aufzuzeigen, wie die Bahninfrastrukturentwicklung und die stadträumliche Entwicklung aufeinander abgestimmt erfolgen kann.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2023 das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum Entwicklungskonzept «Stadtraum Solitude» durchzuführen.
Kontakt: Herr Silvan Aemisegger, Städtebau & Architektur, Tel. +41 61 267 92 30, E-Mail: silvan.aemisegger@bs.ch
Frist: 13. Dezember 2023
Begleitschreiben
Entwicklungskonzept Stadtraum Solitude
Kurzfassung Konzept (informativ, nicht Gegenstand der Vernehmlassung)
Konzeptplan 2050+
Foto Solitude heute
Fragebogen
Die Vernehmlassungsdokumente finden Sie ebenfalls auf der Website von Städtebau & Architektur.
Teilrevision des Gesetzes betreffend das Halten von Hunden (Hundegesetz)
Im Jahr 2016 hat das Bundesparlament die Pflicht von Hundehaltenden zum Besuch von Theorie- und Praxiskursen zur Erlangung des Sachkundenachweises (sog. Hunde-Erziehungskurse) per Jahresende aufgehoben. Demgegenüber ergab eine vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im März 2016 publizierte Evaluation, dass das Kursobligatorium sowohl bei den kantonalen Veterinärbehörden als auch bei den Hundehaltenden und der Bevölkerung auf ein überwiegend positives Echo und breite Akzeptanz stiess.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die öffentliche Sicherheit, die Tierseuchenprophylaxe und den Tierschutz wird eine kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses aus fachlicher Sicht für notwendig erachtet. Um diese Anliegen aufzugreifen und die öffentliche Sicherheit, den Tierschutz und die Tierseuchenprävention zu verbessern, hat der Regierungsrat das Gesundheitsdepartement beauftragt, die Pflicht zum Besuch eines Hunde-Erziehungskurses als wirksames Instrument zu prüfen und eine Revision des Hundegesetzes auszuarbeiten.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2023 das Gesundheitsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Hundegesetzes durchzuführen.
Kontakt: Herr Dr. Michel Laszlo, Kantonstierarzt, Tel. 061 267 58 34, E-Mail: michel.laszlo@bs.ch
Frist: 12. Dezember 2023
Begleitschreiben mit Adressatenliste
Ratschlagsentwurf
Gesetzesentwurf
Regulierungsfolgenabschätzung
Totalrevision des Gesetzes über die Ausrichtung von Mietbeiträgen (MBG)
Der Grosse Rat hat in seiner Sitzung vom 18. November 2020 den Anzug Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend «eine soziale Wohnpolitik: das Instrument der Mietzinsbeiträge nutzen» dem Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. Der Regierungsrat wurde mit dem Anzug beauftragt zu prüfen, wie das Instrument der Mietzinsbeiträge ausgebaut werden müsste, um die Ziele der sozialen Wohnpolitik des Kantons Basel-Stadt zu erreichen.
Der Regierungsrat schlägt vor, den Anspruch auf kantonale Mietbeiträge für kinderlose Einzel- und Paarhaushalte ab 25 Jahren und bis zum ordentlichen Rentenalter zu öffnen und sie damit finanziell zu entlasten. Denn Mietkosten sind auch für finanziell schlechter gestellte Personen ohne Kinder schwer zu finanzieren. Die Erweiterung der Mietbeiträge trägt dazu bei, dass die Schwelle beim Austritt aus der Sozialhilfe deutlich reduziert werden kann und erreicht, dass weniger Haushalte überhaupt auf Sozialhilfe angewiesen sind. Mit der Erweiterung der beitragsberechtigten Haushalte kann auch die Verfassungsbestimmung «Recht auf Wohnen» der baselstädtischen Kantonsverfassung wirksamer umgesetzt werden.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. August 2023 das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Gesetzes über die Ausrichtung von Mietbeiträgen durchzuführen.
Kontakt: Herr Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Tel. 061 267 86 39, E-Mail: antonios.haniotis@bs.ch
Frist: 23. November 2023
Begleitschreiben mit Adressatenliste
Ratschlagsentwurf
Gesetzesentwurf
Synopse
Fragebogen