Vernehmlassungen
§ 53 der Kantonsverfassung sieht zum Thema Mitwirkung Folgendes vor: Wenn Behörden Vernehmlassungen zu Vorhaben von allgemeiner Tragweite durchführen, geben sie der Öffentlichkeit davon Kenntnis und allen interessierten Personen Gelegenheit, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Zurzeit laufen im Kanton Basel-Stadt folgende Vernehmlassungen (Stand: 13. September 2023).
Entwicklungskonzept «Stadtraum Solitude»
Die Deutschen Bahn plant im Auftrag des Bundes an der Solitude eine neue S-Bahnhaltestelle. Die Haltestelle soll dabei optimal in den Stadtraum eingegliedert werden. Unter Federführung des Bau- und Verkehrsdepartements wurde zwischen 2021 und 2023 in Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen des Kantons, der Deutschen Bahn, der SBB, dem Bundesamt für Verkehr und der Begleitgruppe «Städtebau für Basel 2050» das «Entwicklungskonzept Stadtraum Solitude» erarbeitet. Der vorliegende Konzeptentwurf hat zum Ziel, aufzuzeigen, wie die Bahninfrastrukturentwicklung und die stadträumliche Entwicklung aufeinander abgestimmt erfolgen kann.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2023 das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum Entwicklungskonzept «Stadtraum Solitude» durchzuführen.
Kontakt: Herr Silvan Aemisegger, Städtebau & Architektur, Tel. +41 61 267 92 30, E-Mail: silvan.aemisegger@bs.ch
Frist: 13. Dezember 2023
Begleitschreiben
Entwicklungskonzept Stadtraum Solitude
Kurzfassung Konzept (informativ, nicht Gegenstand der Vernehmlassung)
Konzeptplan 2050+
Foto Solitude heute
Fragebogen
Die Vernehmlassungsdokumente finden Sie ebenfalls auf der Website von Städtebau & Architektur.
Teilrevision des Gesetzes betreffend das Halten von Hunden (Hundegesetz)
Im Jahr 2016 hat das Bundesparlament die Pflicht von Hundehaltenden zum Besuch von Theorie- und Praxiskursen zur Erlangung des Sachkundenachweises (sog. Hunde-Erziehungskurse) per Jahresende aufgehoben. Demgegenüber ergab eine vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im März 2016 publizierte Evaluation, dass das Kursobligatorium sowohl bei den kantonalen Veterinärbehörden als auch bei den Hundehaltenden und der Bevölkerung auf ein überwiegend positives Echo und breite Akzeptanz stiess.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die öffentliche Sicherheit, die Tierseuchenprophylaxe und den Tierschutz wird eine kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses aus fachlicher Sicht für notwendig erachtet. Um diese Anliegen aufzugreifen und die öffentliche Sicherheit, den Tierschutz und die Tierseuchenprävention zu verbessern, hat der Regierungsrat das Gesundheitsdepartement beauftragt, die Pflicht zum Besuch eines Hunde-Erziehungskurses als wirksames Instrument zu prüfen und eine Revision des Hundegesetzes auszuarbeiten.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2023 das Gesundheitsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Hundegesetzes durchzuführen.
Kontakt: Herr Dr. Michel Laszlo, Kantonstierarzt, Tel. 061 267 58 34, E-Mail: michel.laszlo@bs.ch
Frist: 12. Dezember 2023
Begleitschreiben mit Adressatenliste
Ratschlagsentwurf
Gesetzesentwurf
Regulierungsfolgenabschätzung
Totalrevision des Gesetzes über die Ausrichtung von Mietbeiträgen (MBG)
Der Grosse Rat hat in seiner Sitzung vom 18. November 2020 den Anzug Thomas Widmer-Huber und Konsorten betreffend «eine soziale Wohnpolitik: das Instrument der Mietzinsbeiträge nutzen» dem Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. Der Regierungsrat wurde mit dem Anzug beauftragt zu prüfen, wie das Instrument der Mietzinsbeiträge ausgebaut werden müsste, um die Ziele der sozialen Wohnpolitik des Kantons Basel-Stadt zu erreichen.
Der Regierungsrat schlägt vor, den Anspruch auf kantonale Mietbeiträge für kinderlose Einzel- und Paarhaushalte ab 25 Jahren und bis zum ordentlichen Rentenalter zu öffnen und sie damit finanziell zu entlasten. Denn Mietkosten sind auch für finanziell schlechter gestellte Personen ohne Kinder schwer zu finanzieren. Die Erweiterung der Mietbeiträge trägt dazu bei, dass die Schwelle beim Austritt aus der Sozialhilfe deutlich reduziert werden kann und erreicht, dass weniger Haushalte überhaupt auf Sozialhilfe angewiesen sind. Mit der Erweiterung der beitragsberechtigten Haushalte kann auch die Verfassungsbestimmung «Recht auf Wohnen» der baselstädtischen Kantonsverfassung wirksamer umgesetzt werden.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. August 2023 das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Gesetzes über die Ausrichtung von Mietbeiträgen durchzuführen.
Kontakt: Herr Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Tel. 061 267 86 39, E-Mail: antonios.haniotis@bs.ch
Frist: 17. November 2023
Begleitschreiben mit Adressatenliste
Ratschlagsentwurf
Gesetzesentwurf
Synopse
Fragebogen
Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG); Umsetzung des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
Am 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Pflegeausbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Die Bundesversammlung hat das Gesetz am 16. Dezember 2022 in der Schlussabstimmung verabschiedet, die Referendumsfrist lief am 8. April 2023 ungenutzt ab. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rechnet mit einem Inkrafttreten des Gesetzes Mitte 2024. In der bis dahin verbleibenden Zeit müssen insbesondere das Verordnungsrecht zum Gesetz sowie die Umsetzungsprozesse beim Bund erarbeitet werden. Die Vernehmlassung der Bundesverordnungen ist derzeit ab Spätsommer 2023 vorgesehen. Diese Zeitspanne steht den Kantonen für die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege zur Verfügung.
Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) durch Beiträge der Kantone und des Bundes deutlich zu erhöhen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher keine gesetzlich verankerte Verpflichtung von Gesundheitsinstitutionen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen. Es ist deshalb vorgesehen, eine formell-gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung des Pflegeausbildungsförderungsgesetzes im Gesundheitsgesetz zu schaffen.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2023 das Gesundheitsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum oben genannten Gesetz durchzuführen.
Kontakt: Frau Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung; Tel. +41 61 205 32 40; E-Mail: anna.eichenberger@bs.ch
Frist: 4. Oktober 2023
Begleitschreiben mit Adressatenliste
Ratschlagsentwurf
Gesetzesentwurf
Regulierungsfolgenabschätzung
Antwortformular
Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)
Der Kanton Basel-Stadt engagiert sich für die Verbesserung der Lebensumstände der ärmsten Bevölkerungsgruppen dieser Welt. Mit finanziellen Beiträgen sollen die Entwicklungschancen der Bevölkerung in den ärmsten Ländern der Welt oder in speziell benachteiligten Regionen und Städten nachhaltig verbessert werden. Dieses Engagement soll nun ausgebaut und in einem Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA) verankert werden.
Sinn und Zweck der Gesetzesvorlage ist die Verankerung der internationalen Zusammenarbeit, die neben den Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit namentlich auch die humanitäre Hilfe, die Friedensförderung sowie die menschliche Sicherheit umfassen soll. Mit dem Gesetzesentwurf soll ein Gegenvorschlag zur formulierten kantonalen Volksinitiative „1 % gegen globale Armut» vorgelegt werden. Anstelle eines prozentualen Mitteleinsatzes von mindestens 0,3 und höchstens 1 Prozent der kantonalen Steuererträge sieht der Gegenvorschlag vor, dass der Grosse Rat alle vier Jahre durch eine Rahmenausgabenbewilligung die Beträge für die internationale Zusammenarbeit beschliesst.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2023 das Präsidialdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum oben genannten Gesetz durchzuführen.
Kontakt: Herr Josias Planta, Leiter Fachstelle Internationale Kooperationen, Tel. +41 61 267 40 86 , E-Mail: josias.planta@bs.ch
Frist: 25. September 2023
Begleitschreiben mit Adressatenliste
Ratschlagsentwurf
Gesetzesentwurf
Gegenvorschlag «1% Initiative»
Regulierungsfolgenabschätzung
Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG), Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
Gemäss Art. 36 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung sind die Kantone ab dem 1. Januar 2022 für die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Im Kanton Basel-Stadt wird der Vollzug der entsprechenden Bestimmungen der Krankenversicherungsgesetzgebung durch die Verordnung vom 22. März 2022 über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich geregelt.
Vor dem Hintergrund des Urteils des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 18. Januar 2023 sollen nun mit Blick auf das Projekt «Gemeinsame Gesundheitsregion», in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft möglichst gleichlautende gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Gesetzgebung über die OKP-Zulassung geschaffen werden. Ungeachtet dessen handelt es sich jedoch nicht um ein partnerschaftliches Geschäft.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2023 das Gesundheitsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum oben genannten Gesetz durchzuführen.
Kontakt: Herr Dr. med. Simon Fuchs, Kantonsarzt und Leiter Medizinische Dienste; Tel. +41 61 267 67 48; E-Mail: simon.fuchs@bs.ch
Frist: 20. September 2023
Begleitschreiben mit Adressatenliste
Ratschlagsentwurf
Gesetzesentwurf
Regulierungsfolgenabschätzung Teil A
Regulierungsfolgenabschätzung Teil B